Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 4 (4)

       
  
        
    
    
    
    
    
          
      
          
        
      
    
         
        
      
    
    
    
    
    
    
    
    
    
        
      
    
    
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58§ — 
  
uneingeschränkten Gebrauch der U.Boot-Waffe zu behindern geeignet sein könnten, sondern dahin 
zu wirken, daß deutscherseits von der Unterseebootwaffe in der Kriegszone auch sm Handelskriege, 
abgesehen von den lediglich der Dersonenbeförderung dienenden Dassagierdampfern, dersenige 
Gebrauch gemachk wird, der sich aus der kechnischen Eigentümlichkelt der Waffe ergibt. 
Ein konservasiver Antrag laulet: Der Reichstag wolle beschließen, solgende Erklärung 
dem Herrn Reichskanzler zu übermilteln: Angesichts des VBersuches Englands, unser Volk durch 
Absperrung und Aushungerung niederzuringen, und der dadurch erfolgten Ausdehnung des Krieges 
über die bewaffnete Macht hinaus auf die gesamte Bevölkerung, (IKdie rücksichtslose Anwendung 
aller unserer militärischen Machlmitlel gegen England gebolen, um es auch unsererseits in seiner 
Ernährung und seiner Volkskraft zu bekämpfen. In dem neuerdings bekannigegebenen Ent- 
schlusse der Reichsleitung über die Führung des Unterseebootkrieges ist eine für diese Zwecke 
geeignete Maßregel nur zu erblicken, wenn deren praktisch wirksame Durchfährung der Eigenart 
der Waffe entsprechend gesschert i#st. 
Durch die Fassung dieser Anträge kann der schädliche Eindruck erwerkt werden, als solle 
eine Einwirkung auf die Enkscheidungen in der Kriegsführung ausgeübt werden. Zur siegrelchen 
Durchführung des Krieges brauchen wir wie bisher geschlossene und vertrauensvolle Elnheit, 
und sie zu erhalken, ist der elnmülige Wille des ganzen Dolkes. (W. T. B.) 
Die Fraktion des Zentrums hat im Reichstag folgenden Antrag eingebrachl: 
Der Reichstag wolle beschlleßen, solgende Erklärung dem Herrn Reichskanzler zu übermikteln: 
Nachdem das Unterseebook sich als eine wirksame Waffe gegen Englands Kriegsführung erwiesen 
hat, spricht der Reichstag die Erwartung aous, daß, da die Frage der DBerwendung der Unter- 
seeboolwaffe im BZölkerrechte noch nicht geregelt #sl, bei den Berhandlungen mit" den auswärtigen 
Staalen die Freiheit im Gebrauch dieser Waffe gewahrt wird. (W. T. B.) 
Der Untergang der „Tubantia“. 
Amsterdam, 17. März. (Meldung der Niederländischen Telegraphen-Agentur.) 
Nach einem beim Marineskab im Haag eingelaufenen Bericht wurden 377 Schiff- 
brüchige von der „Tubantia“ gelandet, während nach den Angaben des Holländischen 
Clohd sich 381 Dersonen an Bord befanden. Man glaubt, daß die Differenz auf 
ein Versehen zurückzuführen ist, und nimmt an, daß alle Dersonen gerettet wurden. 
(W. T. B.) 
Neue englische Miederlage am Tigris. 
Konstantinopel, 17. März. Das Hauptauartier meldet: An der Irakfront 
versuchte der Feind im Abschnitt von Felahie nach seiner Niederlage am rechten 
Ufer des Tigris am 8. März, während er mit seiner Hauptmacht am 0. März Bor- 
bereitungen zum Rückzug tras, mit einer Infanterie, und einer Kavallerie-Brigade 
einen überraschenden Angriff hinter unserem rechten Flügel, aber unter dem Druck 
des Zentrums mußte er auf seine umfassende Zewegung verzichten und den allgemeinen 
Nückzug antreten. Am 10. und 11. März verfolgten unsere Truppen den Feind 
kraftig und überschritten einige Linien, die vom Feinde vorher befestigt worden waren. 
Am 10. März erreichten unsere Borhuten in der Nacht die Zenzirhöhe, die sie 
besestigten. Der Feind, der unsere Vorposten für schwach hielt, griff sse an. Es 
eilten aber von hinten Versiärkungen heran, machten einen Gegenangriff auf den 
Feind und schlugen ihn auch diesmal, wobei sie ihm 180 Gefangene, darunter 
 
	        
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