Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 4 (4)

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2. Die angegebenen Abmessungen, die mit Gewinde versehenen kleinen Löcher 
und dle Zugstärke weisen sämtlich darauf hin, daß die gefundenen Metallstücke 
Teile der Luftkammer eines bronzenen Torpedos sind. 
3. Kein Teil eines französischen oder englischen Torpedos besteht aus Metall 
von dieser Abmessung, Dicke und Stärke. 
4. Soweit wir fesistellen können, ist in jsedem Falle (mit Ausnahme eines), in 
dem ein Schiff von den Deutschen torpediert wurde, von einem bronzenen Torpedo 
Gebrauch gemacht worden. 
Hierzu wird amtlich erklärt: . 
Sobald die aufgefundenen Metalltelle vorgelegt werden, sollen sie deutscherseits 
der gewissenhaftesten Hrüfung unterzogen werden; solange diese nicht abgeschlossen 
st, muß ein rteil über das Material vorbehalken bleiben. 
Die amiliche Erklärung des Chefs des Admiralstabes hat bereits festgestellt, daß 
von deutschen Seestreitkräften ein Torpedo auf die „Tubantia“ nicht abgeschossen sst. 
(W. T. B.) 
     
       
    
          
Die Beschlüsse der Hariser Ententekonferenz. 
Daris, 29. März. (Havas-Meldung.) Die Konferenz der Allilerten hielt am 
Dienstag nachmittag ihre Schlußsitzung ab. Briand dankte den Abgesandten der 
Mächte für ihre Zusammenarbeit. Die VBersammlung schloß sich mit Wärme ein- 
stimmig den Worten Briands an, die eine volle Zuversicht in den endgültigen Sieg 
bezeugten. Briand drückte seine Zefriedigung aus über die Ceichtigkeit, mit der die 
verschiedenen Fragen geregelt wurden. Er erklärte, daß, wenn neu auftauchende 
Fragen eine neue gemeinsame Zesprechung der Allü#erten erheischten, die beste Art, 
sie zu regeln, eine neue Zusammenkunft sein würde. 
Die Konferenz hat vor ihrem Auseinandergehen folgende Resolution einstimmig 
angenommen: 
Die am 27. und 28. März in Haris vereinten Vertreter der alliierten Kegierungen 
siellen die vollständige Gemeinschaft der Ansichten der Alli#terten und deren Solidarität 
fest. Sie bestätigen sämtliche Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Einheik, 
lichkeit der Aktion auf der Front zu verwirklichen. Darunter verstehen sie zugleich 
Einheitlichkeit der militarischen Aktion, die durch die zwischen den Generalskäben 
getroffene Bereinbarung gesichert ist, die Einheitlichkeit der wirtschaftlichen Aktlon, 
deren Organisation durch die Konferenz geregelt wurde, und die Einheitlichkeit der 
diplomatischen Aktion, die durch ihren unerschütterlichen Willen, den Kampf bis zum 
Siege der gemeinsamen Sache fortzuführen, verbürgt wird. Die Reglerungen der 
Alliierten beschließen, die Solidarität ihrer Ansichten und Interessen auf dem wirt. 
schaftlichen Gebiete in die Draxis umzusetzen, und beauftragen die wlrtschaftliche 
Konferenz, die demnächst in Daris siattfinden wird, ihnen die Maßnahmen vor- 
zuschlagen, dle geeignet find, diese Solidarität zu verwirklichen, um die wirtschastliche 
Aktion zu bekrästigen, zu koordinieren und einheitlich zu gestalten, die ausgeübt 
werden soll, um die Verproviantierung des Feindes zu verhindern. Die Konferenz 
 
	        
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