Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 4 (4)

von Erzerum bekanntgab, was überaus lächerlich ist, da ja den Bulgaren nicht 
bloß die Einnahme Erzerums, sondern auch die Besetzung von Trapezunt bereits 
bekannt ist. Auf der Rückfahrt überflog das Flugzeug den Vitoschaberg. (W. T. B.) 
Amerikanische Mote an Deutschland — Forderung des Verzichts auf 
die „gegenwärtigen Methoden“ des U-Boot-Krieges. 
Berlin, 22. April. Die am 20. April abends von dem hiesigen amerikanischen Bot- 
schafter überreichte Moie lautel in tebersetzung wie folgt: 
Cuer Exzellenz! 
Ich habe nicht verfehltl, unverzüglich meiner Regierung telegraphisch die Note Enerer 
Exzellenz vom 10. April zu übermitteln betreffend gewisse Angriffe deulscher Unkersee boote und 
insbesondere betreffend die unheilvolle Explosion, die den französischen Dampfer „Sussex“ am 
24. März im englischen Kanal zersiörte. Den Weisungen meiner Regierung enisprechend, habe 
ich setzt die Ehre, Euerer Exzellenz die folgende Ankwort zu übermilteln: 
Durch die setzt im Besitz der Regierung der Vereinigten Staalen befindlichen Nachrichten 
wird der Talbestand im Falle der „Sussex“ vollkommen fesigestellt, und für die Folgerungen, 
die meine Regierung aus diesen Nachrichten gezogen hat, findet sie eine Zestäligung in Um- 
siänden, die in Euerer Exzellenz Noie vom 10. April dargelegt sind. Am 24. März 1016, 
ungefähr 2 Uhr 50 Minuten nachmitlags, wurde der unbewaffnele Dampfer „Sussex“ mit 
325 oder mehr Dassagieren an Bord, unter denen eine Anzahl amerikanische Bürger waren, aufs 
der Ueberfahrti von Folkestone nach Dieppe torpediert. Die „Susse“ war niemals bewassnet; 
sie war ein Schiff, das, wie bekannt, regelmäßig nur zur Beförderung von Passagieren über 
den englischen Kanal benutzt wurde; sie solgte nicht der von Truppentransporl= oder Hrovianl= 
schiffen besahrenen Koule. Ungefähr 80 Dassaglere, Nichkkombaltanken seglichen Alters und 
Geschlechts, darunker Bürger der Vereiniglen Siaaten, wurden getölel oder verwundel. 
Eine sorgfältige, eingehende und gewsssenhaff unparteüsche Unlersuchung durch Offtziere der 
Flotte und der Armee der Vereinigten Staaten hal schlüssig die Talsache ergeben, daß bie 
„Susser“ ohne Warnung oder Aufforderung zur ebergabe torpediert wurde und daß der 
Torpedo, durch den sie gelroffen wurde, deutscher Herstellung war. Nach Ansicht der Regierung 
der Bereinigten Staaken machlen diese Tatsachen von Anfang an den Schluß unvermedidlich, 
daß der Torpedo von einem deutschen Unterseebool abgeseuert war. Sie findek setzt diese 
Schlußfolgerung durch die Ausführungen in der Note Euerer Exzellenz bekräftigt. Eine voll- 
sedndige Darlegung des Talbestandes, auf den die Regierung der Vereinigken Staaten lhre 
Schlußfolgerung gegründet hat, ist beigefügl. 
Nach sorgfältiger Hrüfung der Note der Kaiserlichen KRegierung vom 10. April bedauert die 
Regierung der Verelnigken Staaten sagen zu müssen, daß sie aus den Darlegungen und Vor, 
schlögen dieser Nole den Eindruck erhalten hat, daß die Kaiserliche Kegierung versehlte, den 
Ernst der Silualion zu würdigen, die sich nicht nur durch den Angriff auf die „Sussez“ ergeben 
hal, sondern durch die ganze Methode und den Charakter des Unterseeboolkrieges, wie sie zu- 
tage getreten sind infolge der während eines Zeitraums von mehr als 12 Monaten von den 
Befehlshabern der deulschen U.Boote uneingeschränkl gehandhabten #ebung untlerschiedsloser 
Zerstörung von Handelsschiffen aller Art, Nationalltäl und Zestimmung. Wenn die Dersenkung 
der „Sussex“ ein vereinzelter Fall gewesen wäre, so würde das der Regierung der Dereinigten 
Slaaten die Hoffnung ermöglichen, daß der für die Tat verantworkliche Offzier seine Besehle 
eigenmächilg übertreten oder in sirasbarer Fahrlässigkell die vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln 
außer acht gelassen habe und daß der Gerechtigkeit durch eine entsprechende Zestrafung in 
Verbindung mil einer förmlichen Mißbilligung seiner Handlung und Bezahlung einer ange, 
messenen Entschädigung durch die Kaiserliche Regierung Genüge geschehen könnte. Aber obwohl 
 
	        
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