Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre Unterseeboots-
kommandanten unbekümmert außer acht gelassen.
Neutrale Schiffe, sogar neutrale Schiffe auf der Fahrt von neutralem nach neutralem Hafen,
sind ebenso wie feindliche Schiffe in ständig wachsender Zahl zerstört worden. Manchmal sind
die angegriffenen Handelsschiffe gewarnk und zur Uebergabe aufgefordert worden, bevor sie be-
schossen oder torpedlert wurden; manchmal ist ihren Hassagleren und Besatzungen die dürftige
Sicherheit zugebilligt worden, daß man ühnen erlaubte, in die Boote zu gehen, bevor das
Schiff versenkt wurde. Aber wieder und wieder wurde keine Warnung gegeben, nicht einmal
den Hersonen an Bord eine Fettung in die Boote gesiattet. Große Ozeandampfer, wie die
„Lusstanta“ und „Arabie“, und reine Dassagierschiffe, wie die „Sussex“, sind ohne sede Warnung
angegriffen worden, oft bevor slse gewahr wurden, daß sie sich einem bewaffneien feindlichen
Schiff gegenüber befanden, und das TLeben der Nichtkombattanten, Dassagiere und Mannschaften
wurde unterschiedslos und in einer Weltse vernichtet, die die KReglerung der Verelnigten Staaten
mur als leichtferisg und seder Berechtigung entbehrend erachten konnse. Ketnersel Grenze wurde
in der Tat der weltteren unterschiedslosen Zerstörung von Handelsschiffen jeder Art und
Nationalität außerhalb der Gewässer gesetzt, welche die Kaiserliche Reglerung als in der
Kriegszone gelegen zu bezeichnen bellebt hat. Die Liste der Amerikaner, die auf so angegriffenen
und zerstörten Schiffen ihr Leben verloren haben, ist von Monat zu Monak gewachsen, bis die
verhängnisvolle Zahl der Opfer in die Hunderse gestiegen ist.
Die RKegierung der Dereinigten Staaten hai eine sehr geduldige Haltung eingenommen.
Auf seder Stufe dleser schmerzlichen Erfahrung von Tragödie über Tragödie war sie bestrebt,
durch wohlüberlegie Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände eines Krieges ohne
Beispiel sich lenken und durch Gesühle echtester Freundschaft für Bolk und Regierung Deutsch-
lands leiten zu lassen. Sie hai die aufeinanderfolgenden Erklärungen und Versscherungen der
Kaiserlichen Regierung als selbstverständlich in voller Aufrichtigkelt und gufem Glauben abgegeben
angenommen und hat die Hoffnung nicht aufgeben wollen, daß es der Katserlichen RKegierung
möglich seln werde, die Handlungen der Befehlshaber ihrer Seeffreitkräste in einer Weise zu
regeln und zu überwachen, die ihr Verfahren mit den anerkannten, im Bölkerrechi verkörperten
Grundsätzen der Menschlichkeit in Einklang bringen werde. Sie haf den neuen Verhölknissen,
für die es keine Dräzedenzsälle gibt, sedes Zugeständnis gemacht und war willens zu warten,
bis die Tatsachen unmißverständlich und nur einer Auslegung fähig wurden.
Sie ist nun einer gerechten Wäürdigung ihrer eigenen Rechte schuldig, der Kaiserlichen
Regierung zu erklären, daß dieser Zeitpunkt gekommen ist. Es ist ihr zu ihrem Schmerze klar
geworden, daß der Standpunkt, den sie von Anfang an einnahm, unvermesdlich richtig i#s",
nämlich, daß der Gebrauch von Unterseebooten zur Zerstörung des feindlichen Handels not-
wendigerwelse, gerade wegen des Charakters der verwendeten Schiffe unter Angriffsmethoden,
die thre Berwendung naturgemäß müs sich bringt, gänzlich unvereinbar ist mit den Grundsätzen
der Menschlichkeit, den selt langem bestehenden und unbestritfenen Rechten der Neutralen und
den heillgen Zorrechten der Nichtkombattanten.
Wenn es noch die Absicht der Kaiserlichen Regierung ist, unbarmherzig und unter,
schiedslos weiter gegen Handelsschiffe mit Unterseebooten Krieg zu führen, ohne Räcksicht
auf das, was die Reglerung der Vereiniglten Staaten als die heiligen und unbestreil,
baren Gesetze des internationalen Rechts und die allgemeln anerkannten Gebote der
Menschlichkeit ansehen muß, so wird die Regierung der Verelnigien Staaten schlleßlich zu
der Folgerung gezwungen, daß es nur einen Weg glbt, den sie gehen kann. Sofern
die Katserliche Regierung nicht jetzt unverzüglich das Aufgeben ihrer gegenwärtigen
Methoden des Unterseebootkrieges gegen Passagser= und Frachtschiffe erklären und bewirken
sollie, kann die Regterung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die
diplomalischen Bezlehungen zur deutschen Regierung ganz zu lösen. Einen solchen Schritt