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mehrere Volltreffer auf Eisenbahnzüge, Bahnhofsgebäude und Magazine, ferner im
Arsenal, inmitten einer dicht zusammenliegenden Gruppe von Zerstörern, beobachtet.
Mehrere Bomben sind in der Stadt explodiert. Ein zur Abwehr aufsteigendes
feindliches Flugzeug wurde sofort vertrieben. Auf dem Rückfluge wurde weit in
See der Kreuzer „Marco Holo“ angetroffen und die auf Deck dicht zusammen-
siehende Zemannung mit einem Maschinengewehr wirkungsvoll beschossen. Trotz
des heftigen Abwehrfeuers sind sowohl von Valona als auch von Brindist alle unsere
Flugzeuge zurückgekehrt.
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Flottenkommando. (W. T. B.)
Deutsche Antwortnote an Amerika über den U Boot-Krieg.
Berlin, s. Mal. Nachstehende Note Ist in Beantwortung der amerikanischen Note vom
20. April über die Führung des deuischen U. Boot-Krieges dem Botschaster der Vereinigten
Staaten von Amerika gesiern abend übergeben worden:
Der Interzeichnete beehrt sich, im Namen der Koiserlich Deutschen Regierung, Seiner
Exzellenz dem Botschafter der Bereinigten Siaaten von Amerika, Herrn James W. Gerard,
auf das Schreiben vom 20. April über die Führung des deutschen Untersee bo#krieges nachstehendes
zu erwidern:
Die Deutsche Regierung hat das ihr von der Regierung der Vereinigten Siaaten in Sachen
der „Sussex“ mitgetellte Material an die beteiligten Marineskellen zur Hrüfung weitergegeben.
Auf Grund des bisherigen Ergebnisses dieser Drüsung verschließt sie sich nicht der Möglichkeit,
daß das in ihrer Note vom 10. April erwähnie, von einem deutschen Unterseeboot torpedierte
Schiff in der Tat mit der „Sussex“ idenlisch isft. Die Deuische Keglerung darf sich eine weitere
Mitteilung hierüber vorbehalten, bis einige noch ausfkehende für die Zeurteilung des Sachverhalts
ausschlaggebende Festsiellungen ersolgt sind. Falls es sich erwessen sollte, daß die Annahme des
Kommandanten, ein Kriegsschiff vor sich zu haben, irrig war, so wird die Deutsche Regierung
die sich hieraus ergebenden Folgerungen ziehen.
Die FRegierung der Vereinigten Staaten hat an den Fall der „Sufsex“ eine Reihe von
Behauptungen geknüpft, dle in dem Sahe gipfeln, daß dieser Fall nur ein Beispiel für die
vorbedachte Meihode unierschtedsloser Zerstörung von Schiffen aller Art, Nationalität und
Beskimmung durch die Befehlshaber der deuischen Unterseeboote sel. Die Deutsche Regierung muß
diese Behauptung mit Entschiedenheit zurückweisen. Auf eine ins einzelne gehende Zurückweisung
glaubt sie indessen im gegenwärtigen Stadium verzichten zu sollen, zumal da die Amerikanische
Regierung es unterlassen hat, lhre Behauplung durch konkreie Angaben zu begründen. Die
Deutsche Regierung begnügi sich mit der Fesistellung, daß sie, und zwar lediglich mit Rücksicht
auf die Interessen der Neutralen, in dem Gebrauch der Unterseebootwaffe sich weitgehende
Beschränkungen auferlegi hat, obwohl diese Beschränkungen notwendigerweise auch den Feinden
Deutschlands zugute kommen — eine Rücksicht, der die Neutralen bei England und seinen
VBerbündeien nicht begegnet sind.
In der Tat sind die deutschen Seeffreitkräfte angewiesen, den Unterseebootkrieg nach den
allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen über die Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von
Handelsschiffen zu führen, mit der einzigen Ausnahme des Handelskrieges gegen die im englischen
Kriegsgebiet betroffenen feindlichen Frachtschiffe, deretwegen der Regierung der Vereinigten Staaten
niemals, auch nicht durch die Erklärung vom 8. Februar d. J., eine Zusicherung gegeben worden
Isi. Einen Zweisel daran, daß die entsprechenden Besehle loyal gegeben worden sind und loyal
ausgeführt werden, kann die Deutsche Regierung niemandem gestatten. Irrtümer, wie sie tatsächlich
vorgekommen sind, lassen sich bei keiner Art der Kriegsührung ganz vermeiden und sind in
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