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dem Seekriege gegen elnen Feind, der sich aller erlaubten und unerlaubten (Isten bedient,
erklärlich. Aber auch abgesehen von Jertämern birgt der Seekrieg genau wie der Landkrieg für
neutrale Dersonen und Gäter, die in den Bereich der Kämpfe gelangen, unvermeidliche Gefahren
in sich. Selbst in den Fällen, in denen die Kampfhandlung sich lediglich in den Formen des
Kreuzerkrieges abgespielt hai, sind wiederholt neutrole Hersonen und Güter zu Schaden gekommen.
Auf die Minengefahr, der zahlreiche Schiffe zum Opfer gefallen sind, hat die Deuische Regierung
wiederholt aufmerksam gemacht.
Die Deutsche RKeglerung hat der Regierung der Vereinigten Staaten mehrfach Vorschläge
gemacht, die bestimmt waren, die unvermeldlichen Gefahren des Seekrieges für amerikanlsche
Reisende und Güter auf ein Mindesimaß zurückzuführen. Leider hat die Kegierung der
Verelnigten Staaten nicht geglaubt, auf diese Zorschläge eingehen zu sollen; anderenfalls würde
sie dazu belgetragen haben, einen großen Teil der Anfälle zu verhindern, von denen Inzwischen
amerikanksche Staatsangehörige betroffen worden ssnd. Die Deutsche Regierung hält auch heute
noch an ihrem Angebot fest, Vereinbarungen in dieser Richtung zu treffen.
Entsprechend den wiederholt von ihr abgegebenen Erklärungen kann die Deutsche Regierung
auf den Gebrauch der Unterseebootwaffe auch im Handelskrieg nicht verzichten. Wenn sie ssch
heute in der Anpassung der Methoden des Unterseebootkrieges an die Interessen der Neutralen
zu einem weiteren Entgegenkommen enischließt, so sind für sie Gründe bestimmend, die sich
über die Zedeutung der vorliegenden Streitfrage erheben.
Die Deutsche Regierung mißt den hohen Geboten der Menschlichkeit keine geringere Bedeutung
bei als die Regierung der Verefnigten Staaten. Sie irägt auch voll Rechnung der langen
gemeinschaftlichen Arbeit der beiden Regierungen an einer von diesen Geboten geleiteien
Ausgestaltung des Zölkerrechts, deren Ziel sieis die Zeschränkung des Land- und Seekrieges
auf die bewaffneie Macht der Kriegfährenden und die tunlichste Sicherung der Nichtkämpfenden
gegen die Grausamkesten des Krieges gewesen fsl.
Für sich allein würden sedoch diese Gesichtspunkte, so bedeutsam sie sind, für die Deutsche
ZRegierung bel dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht den Ausschlag geben können.
Denn gegenüber dem Appell der Fegierung der Dereinigten Stlaaten an die geheiligten
Grundsätze der Menschlichkelt und des Zölkerrechts muß die Deutsche Regierung erneut und
mit allem Nachdruck fesistellen, daß es nicht die Deutsche, sondern die Brillsche Regierung
gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Bölkern vereinbarten
Fechisnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hal, und zwar ohne sede
Räcksicht auf die durch diese Art der Kriegfährung schwer geschädigten Interessen und Rechte
der Neutralen und Fichtkämpfenden. In der blittersten Notwehr gegen die rechtswidrige
Kriegführung Englands, im Kampf um das Dasein des deufschen Volkes hat die deuische
Kriegführung zu dem harten, aber wirksamen Mi#tel des Unterseebootkrieges greifen müssen.
Bei dieser Sachlage kann die Deutsche Kegierung nur erneut ihr Zedauern darüber aussprechen,
daß die humanitären Gefühle der Amerskanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den
bedauernswerten Opfern des Unterseebootkrieges zuwenden, sich nicht mit der gleichen Wärme
auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern erstrecken, die nach der erklärten Absscht
der Englischen Kegierung in den Hunger geirieben werden und durch ihre Hungerqualen die
siegrelchen Armeen der Zentralmächte zu schimpflicher Kapilulation zw#i#ngen sollen. Die Deutsche
RKegserung und mit ihr das deutsche VDolk hat für dieses ungleiche Empfinden um so weniger
VBerständnis, als sie zu wiederholten Malen sich ausdrücklich berelt erklärt hat, sich mit der
Anwendung der Unierseebootwaffe streng an dse vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen
Normen zu halten, falls England sich dazu bereitfindei, diese Normen gleichfalls seiner Kriegführung
zugrunde zu legen. Die verschledenen Versuche der Regierung der Vereinigten Staaten, die
Großbritannische Regierung hierzu zu bestimmen, sind an der strikten Ablehnung der Britischen
Regierung gescheltert. England hat auch weisterhin Bölkerrechtsbruch auf Zölkerrechlsbruch gehduft