Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 5 (5)

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Die Gegner bezeichnen den Friedensvorschlag der vier verbündeten Mächte als 
Kriegsmanöver. Deutschland und seine Bundesgenossen müssen aus das nachdrücklichste 
Verwahrung dagegen einlegen, daß ihre Beweggründe auf diese Weise gefälscht werden. 
Die Gegner, in deren Hand es lag, das Angebot auf seinen Gehalt zu prüfcn, haben 
weder die Drüfung versucht, noch Gegenvorschläge gemacht. Statt dessen erklären 
sie einen Frieden für unmöglich, solange nicht die Wiederherstellung der verlehten Rechte 
und Freiheiten, die Anerkennung des Grundsatzes der Nalionalitaäten und der freien 
Existenz der kleinen Staaten gewährleistet sei. Die Aufrichtigkeit, die der Gegner dem 
Vorschlag der vier verbündeten Mächte abspricht, wird die Welt diesen Forderungen nicht 
zubilligen können, wenn sie sich das Geschick des irischen Zolkes, dic Bernichtung 
der Freiheit und Lnabhängkeit der Zurenrepubliken, die Unterwerfung Nordafrikas 
durch England, Frankreich und Italien, die Unterdrückung der russischen Fremdvölker 
und schließlich die ohne Vorgang in der Geschichte dastehende BZergewaltigung 
Griechenlands vor Augen hlt. 
Auch über die angeblichen Völkerrechtsverletungen der vier Verbündeten sind 
diesenigen Mächte nicht befugt, Beschwerde zu führen, die von Zeginn des Krieges 
an das Recht mit Füßen getreten und die Verträge, auf denen es beruht, zerrissen 
haben. England sagte sich schon in den ersten Wochen des Krieges von der Londoner 
Dcklaration los, deren Inhalt seine cigenen Delegierten als geltendes Bölkerrecht 
anerkannt hatten, und verletzte im weiteren Verlauf des Krieges auch die Dariser 
Deklaration aufs schwerste, sodaß durch seine willkürlichen Maßregeln für die Krieg- 
führung zur See der Zustand der Rechtlosigkeit eintrat. Der Aushungerungekrieg 
gegen Deuischland und der in Englands Interesse ausgeübte Druck auf die Neutralen 
steht mit den Kegeln des Bölkerrechts nicht minder in schreiendem Widerspruch wie mit 
den Geboten der Menschlichkeit. Ebenso völkerrechtswidrig und mit den Grundsäßzen 
der Zivilisation unvereinbar ist die Berwendung farbiger Truppen in Europa und das 8 
Hineintragen des Krieges nach Afrika, das unter Bruch bestehender Verträge erfolgt ist 
und das Ansehen der weißen Rasse in diesem Weltteil untergräbt. Die unmenschliche 
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Behandlung der Gefangenen, besonders in Afrika und in Kußland, die Verschleppung 
der Zivilbevölkerung aus Ostpreußen, Elsaß-Lothringen, Galizien und der Zukowina 
sind weitere Zeweise, wie die Gegner Recht und Kultur achten. 
Am Schluß ihrer Note vom 30. Dezember verweisen die Gegner auf die besondere 
Lage Belgiens. 
Die Kaiserliche Regierung vermag nicht anzuerkennen, daß die Besgische Regierung 
immer die Dflichten beobachtet hat, die ihr ihre Neutralität auferlegte. Schon vor 
dem Kriege hat Zelgien unter der Einwirkung Englands sich militärisch an England 
und Frankreich angelehnt und damit den Geist der Verträge selbst verlezt, die seine 
Anabhängigkeit und seine Neutralitaät sicherstellen sollten. Zweimal hat die Kaiserliche 
Regierung der Belgischen Regierung erklärt, daß sie nicht als Feind nach Belgien 
komme, und sie gebeten, dem Lande die Schrecken des Krieges zu ersparen. Sie hat sich 
für diesen Fall erboten, Besitzskand und Anabhängigkeit des Königreichs in vollem Lmfange 
zu garantieren und allen Schaden zu erseßzen, der durch den Durchzug der deutschen 7 
   
  
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1942
	        
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