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Die Gegner bezeichnen den Friedensvorschlag der vier verbündeten Mächte als
Kriegsmanöver. Deutschland und seine Bundesgenossen müssen aus das nachdrücklichste
Verwahrung dagegen einlegen, daß ihre Beweggründe auf diese Weise gefälscht werden.
Die Gegner, in deren Hand es lag, das Angebot auf seinen Gehalt zu prüfcn, haben
weder die Drüfung versucht, noch Gegenvorschläge gemacht. Statt dessen erklären
sie einen Frieden für unmöglich, solange nicht die Wiederherstellung der verlehten Rechte
und Freiheiten, die Anerkennung des Grundsatzes der Nalionalitaäten und der freien
Existenz der kleinen Staaten gewährleistet sei. Die Aufrichtigkeit, die der Gegner dem
Vorschlag der vier verbündeten Mächte abspricht, wird die Welt diesen Forderungen nicht
zubilligen können, wenn sie sich das Geschick des irischen Zolkes, dic Bernichtung
der Freiheit und Lnabhängkeit der Zurenrepubliken, die Unterwerfung Nordafrikas
durch England, Frankreich und Italien, die Unterdrückung der russischen Fremdvölker
und schließlich die ohne Vorgang in der Geschichte dastehende BZergewaltigung
Griechenlands vor Augen hlt.
Auch über die angeblichen Völkerrechtsverletungen der vier Verbündeten sind
diesenigen Mächte nicht befugt, Beschwerde zu führen, die von Zeginn des Krieges
an das Recht mit Füßen getreten und die Verträge, auf denen es beruht, zerrissen
haben. England sagte sich schon in den ersten Wochen des Krieges von der Londoner
Dcklaration los, deren Inhalt seine cigenen Delegierten als geltendes Bölkerrecht
anerkannt hatten, und verletzte im weiteren Verlauf des Krieges auch die Dariser
Deklaration aufs schwerste, sodaß durch seine willkürlichen Maßregeln für die Krieg-
führung zur See der Zustand der Rechtlosigkeit eintrat. Der Aushungerungekrieg
gegen Deuischland und der in Englands Interesse ausgeübte Druck auf die Neutralen
steht mit den Kegeln des Bölkerrechts nicht minder in schreiendem Widerspruch wie mit
den Geboten der Menschlichkeit. Ebenso völkerrechtswidrig und mit den Grundsäßzen
der Zivilisation unvereinbar ist die Berwendung farbiger Truppen in Europa und das 8
Hineintragen des Krieges nach Afrika, das unter Bruch bestehender Verträge erfolgt ist
und das Ansehen der weißen Rasse in diesem Weltteil untergräbt. Die unmenschliche
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Behandlung der Gefangenen, besonders in Afrika und in Kußland, die Verschleppung
der Zivilbevölkerung aus Ostpreußen, Elsaß-Lothringen, Galizien und der Zukowina
sind weitere Zeweise, wie die Gegner Recht und Kultur achten.
Am Schluß ihrer Note vom 30. Dezember verweisen die Gegner auf die besondere
Lage Belgiens.
Die Kaiserliche Regierung vermag nicht anzuerkennen, daß die Besgische Regierung
immer die Dflichten beobachtet hat, die ihr ihre Neutralität auferlegte. Schon vor
dem Kriege hat Zelgien unter der Einwirkung Englands sich militärisch an England
und Frankreich angelehnt und damit den Geist der Verträge selbst verlezt, die seine
Anabhängigkeit und seine Neutralitaät sicherstellen sollten. Zweimal hat die Kaiserliche
Regierung der Belgischen Regierung erklärt, daß sie nicht als Feind nach Belgien
komme, und sie gebeten, dem Lande die Schrecken des Krieges zu ersparen. Sie hat sich
für diesen Fall erboten, Besitzskand und Anabhängigkeit des Königreichs in vollem Lmfange
zu garantieren und allen Schaden zu erseßzen, der durch den Durchzug der deutschen 7
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1942