a) Falmonth als Zielhafen genommen wird,
b) auf dem Hin= und Rückwege die Stillys sowie ein Puntt 50 Grad Nord 20 Grad West
angesteuert wird. Auf diesem Wege werden keine deuischen Minen gelegt werden,
c) die Dampfer folgende besondere in den amierikanischen Häfen ihnen allein gestattete
Abzcichen führen: Anftrich des Schiffrumpfes und der Aufbauten 3 m breile Vertikalfkreifen
abwechselnd weiß und rot. In jedem Mast eine große weiß und rot karierte Flagge, am Heck
amerikanische Nationalslagge. Bei Dunkelheit müssen Nationalslagge und Anstrich der Schiffe
nach Möglichkeit von weitem gut erkennbar und die Schisse durchweg hell erleuchiel sein.
d) ein Dampfer wöchentlich in jeder Richtung gehi, dessen Ankunft in Jalmouth Sonntags,
Abfahrt aus Falmonth Mittwochs erfolgt,
e) Garanlie der amerikanischen Regierung gegeben wird, daß diese Dampfer keine Bannware
(nach deutschen Bannwarelisten) mit sich führen.
Karien, in welchen die Sperrgebiete eingezeichnel sind, sind in se zwei Exemplaren beigefügt.
Den Zegierungen der anderen neutralen Staaten sind entsprechende Nolen übermittelt
worden. (W. T. B.)
Die Note Oesterreich-Ungarns über den uneingeschränkten
U. Boot-Krieg.
Wien, 31. Januar. Eine an sämkliche neutralen Slaaten von dem Minisier des Auswärtigen
Grafen Czernin gerichtete Note führt unter anderem aus: Gegemiber der Absicht der Gegner,
die Heere Oesterreich-Ungarns und seiner Verbündeien zu bezwingen, ihre Flotten zu vernichten
und ihre Bevölkerungen auszuhungern, muß der Kampf seinen Fortgang nehmen zu Lande
und zur See mit allen, auch den schärfsken Waffen. Die Gegner waren schon bisher beskrebt,
den Seeverkehr Oesterreich-Angarns und seiner Verbündeten zu unterbinden und diesen Mächten
jede Zufuhr abzuschneiden. Gleichwie auf anderen Meeren haben sie auch in der Adria sogar
Hospitalschisfe sowie unbewaffnete PHersonendampfer ohne vorherige Warmung torpediert.
Oesterreich-Angarn und seine Berbündeten werden fortan ihrerseiks die gleiche Methode anwenden,
indem sie Großbrikannien, Frankreich und Jlalien von jedem Seeverkehr abschneiden und zu
diesem Zehufe vom 1. Februnar 1917 ab innerhalb eines beskimmten Sperrgebietes jede Schiffahrt
mit allen Mitteln verhindern werden. (Nach W. T. B.)
Erste Wirkungen der deuischen Sperrgebietserklärung. — Aus-
fahrtverbot der holländischen Dampfer.
Imuiden, 31. Januar. Den holländischen Dampfern „Zeelandia“, „Istroom“
und „Kynstroom“ ist auf Veranlassung der holländischen Kegierung die Ausfahrt
verboten worden. Das Verbot bezieht sich auf alle holländischen Dampfer und
Fischerfahrzeuge, die die niederländischen Hoheitsgewässer verlassen wollen, und ist
durch die verschärfte deutsche Tauchboottaktik, die mit dem 1. Februar beginnt,
veranlaßt worden. Fremde Fahrzeuge sollen beim Verlassen der Häfen gewarnt
werden. Man wartet auf die Festlegung der ungefährdeten Fahrstraße. (W. T. B.)
Geringe Gefechtstatigkeit an allen Fronten.
Berlin, 31. Januar, abends. (Amtlich.) Bei Kälte und Schneefall an allen
Fronten nur geringe Gefechtstätigkeit. (W. T. B.)