Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 5 (5)

  
  
a) Falmonth als Zielhafen genommen wird, 
b) auf dem Hin= und Rückwege die Stillys sowie ein Puntt 50 Grad Nord 20 Grad West 
angesteuert wird. Auf diesem Wege werden keine deuischen Minen gelegt werden, 
c) die Dampfer folgende besondere in den amierikanischen Häfen ihnen allein gestattete 
Abzcichen führen: Anftrich des Schiffrumpfes und der Aufbauten 3 m breile Vertikalfkreifen 
abwechselnd weiß und rot. In jedem Mast eine große weiß und rot karierte Flagge, am Heck 
amerikanische Nationalslagge. Bei Dunkelheit müssen Nationalslagge und Anstrich der Schiffe 
nach Möglichkeit von weitem gut erkennbar und die Schisse durchweg hell erleuchiel sein. 
d) ein Dampfer wöchentlich in jeder Richtung gehi, dessen Ankunft in Jalmouth Sonntags, 
Abfahrt aus Falmonth Mittwochs erfolgt, 
e) Garanlie der amerikanischen Regierung gegeben wird, daß diese Dampfer keine Bannware 
(nach deutschen Bannwarelisten) mit sich führen. 
Karien, in welchen die Sperrgebiete eingezeichnel sind, sind in se zwei Exemplaren beigefügt. 
Den Zegierungen der anderen neutralen Staaten sind entsprechende Nolen übermittelt 
worden. (W. T. B.) 
Die Note Oesterreich-Ungarns über den uneingeschränkten 
U. Boot-Krieg. 
Wien, 31. Januar. Eine an sämkliche neutralen Slaaten von dem Minisier des Auswärtigen 
Grafen Czernin gerichtete Note führt unter anderem aus: Gegemiber der Absicht der Gegner, 
die Heere Oesterreich-Ungarns und seiner Verbündeien zu bezwingen, ihre Flotten zu vernichten 
und ihre Bevölkerungen auszuhungern, muß der Kampf seinen Fortgang nehmen zu Lande 
und zur See mit allen, auch den schärfsken Waffen. Die Gegner waren schon bisher beskrebt, 
den Seeverkehr Oesterreich-Angarns und seiner Verbündeten zu unterbinden und diesen Mächten 
jede Zufuhr abzuschneiden. Gleichwie auf anderen Meeren haben sie auch in der Adria sogar 
Hospitalschisfe sowie unbewaffnete PHersonendampfer ohne vorherige Warmung torpediert. 
Oesterreich-Angarn und seine Berbündeten werden fortan ihrerseiks die gleiche Methode anwenden, 
indem sie Großbrikannien, Frankreich und Jlalien von jedem Seeverkehr abschneiden und zu 
diesem Zehufe vom 1. Februnar 1917 ab innerhalb eines beskimmten Sperrgebietes jede Schiffahrt 
mit allen Mitteln verhindern werden. (Nach W. T. B.) 
Erste Wirkungen der deuischen Sperrgebietserklärung. — Aus- 
fahrtverbot der holländischen Dampfer. 
Imuiden, 31. Januar. Den holländischen Dampfern „Zeelandia“, „Istroom“ 
und „Kynstroom“ ist auf Veranlassung der holländischen Kegierung die Ausfahrt 
verboten worden. Das Verbot bezieht sich auf alle holländischen Dampfer und 
Fischerfahrzeuge, die die niederländischen Hoheitsgewässer verlassen wollen, und ist 
durch die verschärfte deutsche Tauchboottaktik, die mit dem 1. Februar beginnt, 
veranlaßt worden. Fremde Fahrzeuge sollen beim Verlassen der Häfen gewarnt 
werden. Man wartet auf die Festlegung der ungefährdeten Fahrstraße. (W. T. B.) 
Geringe Gefechtstatigkeit an allen Fronten. 
Berlin, 31. Januar, abends. (Amtlich.) Bei Kälte und Schneefall an allen 
Fronten nur geringe Gefechtstätigkeit. (W. T. B.) 
 
	        
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