1 * 1
Steuersatz Berech
hnung
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom s vom der Stempelabgabe
Hun· Tau- 9
dert send Mark Mf.
D
Personenfahrkarten. i
7.a)Fahrkarten,Fahrscheineundsonstige
Ausweise über die erfolgte Zahlung
des Personenfahrgeldes im Eisenbahn-
verkehr auf inländischen Bahnlinien
in
bei einem Fahrpreis von: n una
Pf. Pf. Pf
0,60 Mark bis 2 Mark 5 10 20
mehr als 2 „ " 5„ 10 20 40
» 25 : "„ 10 „ 20 40 80
„ 5 10 » 20 „" 40 80 160
v » 20 »230 »(0 120 240
„: „ 30 » 2. 40 900 180 360
? » 40 ↄ „ 50 " 140 270 540
„ „ 5. 260 400 800
Fahrkarten von Straßen= und ähn—
lichen Bahnen, welche getrennte Wa-
genklassen nicht führen, werden wie
Fahrkarten dritter Klasse behandelt.
b) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige
Ausweise über die erfolgte Jahlung
des Personenfahrgeldes im Dampf-
schiffsverkehr auf inländischen Wasser-
straßen und Seen sowie im Dampf-
schiffsverkehre der Nord= und Ostsee
zwischen inländischen Orten unterliegen
den unter a für die dritte Wagen-
klasse festgesetzten Steuersätzen.
Wenn das Dampfschiff verschiedene
Fahrklassen führt, gelten die unter a
für die III. Wagenklasse festgesetzten
Steuersätze für die niedrigste Fahr-
klasse, die unter a für die II. Wagen-
klasse festgesetzten Steuersätze gleich-
mäßig für die höheren Fahrklassen.
Befreit sind:
1. Fahrkarten usw., wenn deren tarif-
mäßiger Fahrpreis, bei Zeitkarten
der Gesamtpreis der Zeitkarte, bei
Fahrkarten von und nach aus-
ländischen Orten der Fahrpreis
für die im Inland zurückzulegende
Strecke den Betrag von 0,60 Mark
nicht erreicht;
— — — — — — — .
— — — Ò — —„S —
vom einzelnen Fahrtausweise.