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Heeresgruppe Deutscher Kronprinz: Abgesehen von starkem Feuer nordwestlich
von Craonelle sowie beiderseits der Straße Corbeny — Berry#= au- Bac hielt sich die
Kampftätigkeit im allgemeinen in mäßigen Grenzen.
Heeresgruppe Herzog Albrecht: Keine wesentlichen Ereignisse.
Oesilicher Kriegsschouplatz. Südlich der Bahn Lemberg—Tarnopol und
an der Narajowka blieb dos Artillerie- und Minenfeuer lebhaft.
An der Zlota Lipa brachten wir von einem gelungenen Erlundungsvorstoß mehrere
lussische Gefangene zurück.
Mazedonische Front. Im Cerna-Bogen und öfllich lebte die Feuertätigkeit
zeilweise auf. Der Eeste Generalquartiermeister.
Ludendorff. (W. T. B.)
Keine Ereignisse an den k. u. k. Fronten.
Wien, 27. Juni. Amtlich wird verlautbart:
Auf leinem der Kriegsschauplähe Ereignisse von Bedeutung.
Der Chef des Generalstabes. (. T. B.)
Erfolgreiche Fliegerkämpfe an der Sinai-Front.
Konstantinopel, 27. Juni. (Amtlicher Generalstabsbericht vom 27. Juni.)
-Taukasus= Front: Im linken Flügelabschnikt leichtes Infanterie- und Artilleriefeuer.
Sinai. Front: Am 25. Juni nachmittags fanden zwei Luflkämpfe statt. In dem
ersten kämpften zwei unserer Flugzeuge gegen drei englische. Ein englisches Flugzeug
stürzte hinter unseren Linien ab. Der Dilot ist kot. Das zweite englische Flugzeug
war gezwungen, in beschädigtem Zustande hinter den englischen Linien zu landen.
Dem dritten feindlichen Flugzeug gelang es, sich durch schleunige Flucht zu retten.
Bei dem zweiten Luftkampfe wurde ein feindliches Flugzeug zur Landung hinter
den englischen Linien gezwungen. Aus allen Tufikämpfen kehrten unsere Flugzeuge
wohlbehalten zurück.
Auf den übrigen Fronten keine Ereignisse. (W. T. B.)
Das Kriegsziel Oesterreich-Ungarns. — Eine Erkldrung des
Ministerpräsidenten v. Seidler.
Wien, 27. Juni. In der Verhandlung des Abgeordnetenhauses über dse Anfragen der
Abgeordneten Daszynski, Dr. Stosan und Hruban an die Kegierung betreffend Vorbereitungen
für eiwaige Friedensverhandlungen erklärte Ministerpräsident Dr. v. Seidler nach Rücksprache
mit dem Minister des Aeußern: Die Annahme der Anfrage Daszynskis, als ob die österreichisch-
ungarische Regierung das Selbstbestimmungsrecht der Nationen als Grundlage eines dauerhaften
Friedens anerkannt hätte, ist irrtümlich. Die österreschischungarische Regierung sleht auf der
Grundlage des Staatsgrundgesetzes, wonach es Seiner Majestät vorbehalten ist, Frieden zu
schließen, und somit dem Monarchen die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Zölker
Oesterreichs in jenen entscheidenden Augenblicken anvertraut erscheint. Unter dieser ausdrücklichen
rl.-
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