Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 6 (6)

  
       
    
        
    
      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
Ein englischer Torpedobootszerstörer gesunken. 
CLondon, 10. Februar. (Amtlich.) Ein Torpedobootszerstörer dlterer Klasse, der 
zum Aufklärungsdienst benutzt wurde, ist letzte Nacht auf eine Mine geraten und gesunken. 
Alle Offiziere sind tot, S Mann der Besatzung wurden gerettel. (W. T. B.) 
Die Flugzeugbeute im Dezember. 
Berlin, 10. Februar. (Amilich.) Die Zahl der von deutschen Fliegern im Dezember 
abgeschossenen feindlichen Flugzeuge hat sich von 65 auf 68 erhöht, nachdem sich der 
jzuerst fragliche Abschuß zweier feindlicher Flugzeuge bestätigt hat. (W. T. B.) 
Fliegerangriff auf Dünktürchen. 
Berlin, 10. Februar. (Amtlich.) In der Nacht vom H9. zum 10. Februar 
griffen mehrere unserer flandrischen Marineflugzeuge die Hafenanlagen von Dön- 
kirchen und in der Nähe gelegene feindliche Flugpläctze mit SBomben an. Gute 
Wirkung wurde beobachtLet. (. T. B.) 
Luftangriff auf französische Flugplätze. 
Berlin, 10. Februar. (Amtlich.) Deutsche Marineflugzeuge griffen in der 
Nacht vom 3. zum 9. Februar die Flugpläße St. Dol bei Dünkirchen und Coxide 
erfolgreich mit 66 Bomben an. Mehrere Treffer auf den Flugplätzen wurden 
beobachtet. Sämtliche Flugzeuge sind unbeschädigt zurückgekehrt. (W. T. B.) 
14000 Tonnen Ul-Boot--Beute in der Nordsee. 
Berlin, 10. Februar. Eines unserer Unterseeboote hat in der Nordsee neuer- 
dings fünf unbekannte englische Dampfer von insgesamt 14 000 Brutto-Registerkonnen 
im Unterwasserangriff versenkt. (W. T. B.) 
Die Note der Schweiz an Deutschland. 
Bern, 10. Februar. Der Bundesrat hat am 9. d. M. eine Note an die Kasserlich 
deutsche Regierung gerichtet, in der er unter anderem sogt: „Es konnte der Kalferlichen Regierung nicht 
entgehen, daß durch die in der Denkschrift aufgeführten Maßnahmen ein schwerer Eingriff in 
das der Schwelz als neutralem Staate nach den Grundsätzen des Bölkerrechts zustehende Recht 
des friedlichen Handels begangen wird. In der Tat bedeutet die Zlockade fast aller für die 
Benutzung durch die Schwelz in Betracht kommenden Häfen eine ernste Gefährdung unserer 
Lebensmisttel, und Rohskoffversorgung und unseres überseeischen Eeportes. Der Bundeörak sieht sich 
daher gezwungen, gegen die von der Kaiserlichen Regierung angekündigte Blockade und deren 
Durchführung, soweit dadurch nach den gemeingüliigen Grundsätzen des Bölkerrechs Rechie 
der Keutralen verletzt werden, nachdräcklich Hrotesk und Kechsverwahrung einzulegen und vor, 
ab für den Fall, daß die talsächliche Durchführung der Sperre sich als unvollständig erweisen 
sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die von Deutschland und seinen Berbündeten an- 
gewandten Miitel schweizerische Staatsangehörige und schweizerische Ladung der Dernichtung 
preisgegeben werden sollten.“ Eine gleichlautende Note isl der K. u. K. österreschisch-ungarischen 
ZRegierung zugegangen. (Mach W. T. B.) 
      
  
  
  
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2006
	        
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