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Die Munitionsexplosion in Archangelst.
Kopenhagen, 21. Februar. Das Blatt „Haparanda Uyheten“ erfährt, wie „Dolitken“
meldei, daß die Munilionsexplosion in Archangelsk am 27. Januar eine furchtbare Katassrophe
war, die Tausende von Menschenopfern forderte. Das Blatt schreibt: Nach den Berichten von
Augenzeugen wurde am 27. Januar vormitktags das größie Munitionslager der Welt in die
Luft gesprengt. Die Katastrophe hatte vollständig den Charakter eines Erdbebens. Dle DVorräte
an Munition und Kriegsmaterial hatten ein Fläche von zwei Kilometern Länge und einem
Kilometer Breite bedeckt. Die Explostonen folgten einander Schlag auf Schlag. Zei der
ersten wurde bereits die zwes Kilometer enifernt liegende Eisenbahnstation zerstört. Der Materlal-
schaden wird auf mehrere hundert Millionen Kubel veranschlagt. Die allgemeine Auffassung
geht dahin, daß die Katastrophe ulcht durch Fahrléssigkeit verursacht worden ist, sondern daß
es troh der strengsten Bewachung Personen gelungen war, eine Höllenmaschine in das Lager
einzuschmuggeln. Bisher wurden gegen 100 Finnen unter dem Verdacht der Teilnahme verhaftet.
(W. T. B.)
Verschärfung der englischen Seesperre.
Amsierdam, 21. Februar. Aus Condon wird amtlich gemeldet: Infolge der
am 1. Februar von Deutschland angekündigten Verschärfung des Unterseekrieges hat
Seine Mojestät der König von Großbritannien und Irland nachfolgende Vorschriften
über die englische Seesperre erlassen:
„Alle Schiffe, die nach oder von einem Hafen fahren, von wo aus es möglich
ist, feindliches Gebiei zu erreichen, ohne einen englischen oder einen Hafen eines
verbündeten Landes anzulaufen, werden so behandelt, als beförderten sie Güter des
Feindes oder Güter mit feindlicher Besktimmung und werden daher aufgebracht und
gegebenenfalls vor ein Drisengericht gestelft.
Ein Schiff, das Güter mit feindlicher Zestimmung oder von feindlichem Ursprung
befördert, setzt sich der BZeschlagnahme und der Verurteilung aus. Venn es jedoch
einen englischen oder einen Hafen eines verbündeten Landes anläuft, um sich unter-
suchen zu lassen, so wird die Ladung nicht ohne weiteres auf die einfache Bermutung
hin für verfallen erklärt, daß sie für den Feind bestimmt ist oder von ihm herrührt.
Alle Güter, bei denen sich nach Untersuchung ergeben sollte, daß sie eine feindliche
Bestimmung haben oder von feindlicher Herkunft sind, sind der Verurteilung ausgesetzt.“
(W. T. B.)
Keine wesentlichen Ereignisse.
Berlin, 21. Februar, abends. (Amitlich.) Auf den Kriegsschauplähen keine
wesentlichen Ereignisse. (W. T. B.)
Englische und russische Anternehmungen gescheitert.
Großes Hauptquartier, 22. Februar.
Westlicher Kriegsschauplatz. Hecresgruppe Kronprinz RKupprecht: Süblich
von Armentières drangen nach starker Feuerwirkung mehrere englische Kompagnien
in unsere Stellung; kraftvoller Gegenstoß warf sie sofort hinaus. BZei Säuberung
der Gräben wurden 200 tote Engländer gezählt, 39 Mann gefangen zuräckgefüöhrt.