Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 6 (6)

   
          
    
   
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
   
  
   
   
   
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Die Munitionsexplosion in Archangelst. 
Kopenhagen, 21. Februar. Das Blatt „Haparanda Uyheten“ erfährt, wie „Dolitken“ 
meldei, daß die Munilionsexplosion in Archangelsk am 27. Januar eine furchtbare Katassrophe 
war, die Tausende von Menschenopfern forderte. Das Blatt schreibt: Nach den Berichten von 
Augenzeugen wurde am 27. Januar vormitktags das größie Munitionslager der Welt in die 
Luft gesprengt. Die Katastrophe hatte vollständig den Charakter eines Erdbebens. Dle DVorräte 
an Munition und Kriegsmaterial hatten ein Fläche von zwei Kilometern Länge und einem 
Kilometer Breite bedeckt. Die Explostonen folgten einander Schlag auf Schlag. Zei der 
ersten wurde bereits die zwes Kilometer enifernt liegende Eisenbahnstation zerstört. Der Materlal- 
schaden wird auf mehrere hundert Millionen Kubel veranschlagt. Die allgemeine Auffassung 
geht dahin, daß die Katastrophe ulcht durch Fahrléssigkeit verursacht worden ist, sondern daß 
es troh der strengsten Bewachung Personen gelungen war, eine Höllenmaschine in das Lager 
einzuschmuggeln. Bisher wurden gegen 100 Finnen unter dem Verdacht der Teilnahme verhaftet. 
(W. T. B.) 
Verschärfung der englischen Seesperre. 
Amsierdam, 21. Februar. Aus Condon wird amtlich gemeldet: Infolge der 
am 1. Februar von Deutschland angekündigten Verschärfung des Unterseekrieges hat 
Seine Mojestät der König von Großbritannien und Irland nachfolgende Vorschriften 
über die englische Seesperre erlassen: 
„Alle Schiffe, die nach oder von einem Hafen fahren, von wo aus es möglich 
ist, feindliches Gebiei zu erreichen, ohne einen englischen oder einen Hafen eines 
verbündeten Landes anzulaufen, werden so behandelt, als beförderten sie Güter des 
Feindes oder Güter mit feindlicher Besktimmung und werden daher aufgebracht und 
gegebenenfalls vor ein Drisengericht gestelft. 
Ein Schiff, das Güter mit feindlicher Zestimmung oder von feindlichem Ursprung 
befördert, setzt sich der BZeschlagnahme und der Verurteilung aus. Venn es jedoch 
einen englischen oder einen Hafen eines verbündeten Landes anläuft, um sich unter- 
suchen zu lassen, so wird die Ladung nicht ohne weiteres auf die einfache Bermutung 
hin für verfallen erklärt, daß sie für den Feind bestimmt ist oder von ihm herrührt. 
Alle Güter, bei denen sich nach Untersuchung ergeben sollte, daß sie eine feindliche 
Bestimmung haben oder von feindlicher Herkunft sind, sind der Verurteilung ausgesetzt.“ 
(W. T. B.) 
Keine wesentlichen Ereignisse. 
Berlin, 21. Februar, abends. (Amitlich.) Auf den Kriegsschauplähen keine 
wesentlichen Ereignisse. (W. T. B.) 
Englische und russische Anternehmungen gescheitert. 
Großes Hauptquartier, 22. Februar. 
Westlicher Kriegsschauplatz. Hecresgruppe Kronprinz RKupprecht: Süblich 
von Armentières drangen nach starker Feuerwirkung mehrere englische Kompagnien 
in unsere Stellung; kraftvoller Gegenstoß warf sie sofort hinaus. BZei Säuberung 
der Gräben wurden 200 tote Engländer gezählt, 39 Mann gefangen zuräckgefüöhrt.
	        
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