Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

  
# 2 
* = 
  
##g### 
  
. 
7rl 
S“ 
  
lleber 0000 Gefangene am Col del Rosso. 
Großes Hauptquartier, 25. Dezember. 
Wesilicher Kriegsschauplatz. An der flandrischen Front, am La.Bassée-Kanal 
und südwesilch von Cambrai jeble die Gefsechistätigkeit vorübergehend auf. Zu 
beiden Seiten der Maas, am Harktmannsweilerkopf und im Thanner Tal war das 
Feuer zu einzelnen Tagesstunden gesteigert. 
Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neucs. 
Italienische Front. Lebhafier Feuerkampf hielt kagsüber zwischen Asiago und 
der Brenta an. Feindliche Gegenangrisse gegen die neugewonnenen Stellungen und 
ein Vorskoß am Monte DHertica wurden abgewiesen. 
Die Gefangenenzahl aus den Kämpfen um den Col del Rosso isf auf über 0000, 
darunter 270 Offiziere, gesiiegen. 
Der Erste Generalquartiermeisser. 
Ludendorff. (W. T. B.) 
Beschlüsse über einen allgemeinen Frieden auf der Konferenz 
in Brest-Litowsk. Neue zehntögige Frist für die Ententemächte. — 
„Ohne gewaltsame Gebietserwerbungen und ohne Kriegsentschädigungen.“ 
Brest. Litowsk, 25. Dejzember. In der Sitzung vom 22. d. M. hatie die russüche 
Delegation vorgeschlagen, den Friedensverhandlungen folgende sechs Dunkie zugrunde 
zu legen: 
1. Es wird keine gewallsame Bereinigung von Gebieten geslaltet, die während des Krieges 
in Besitz genommen sind. Die Truppen, die diese Gebiele besetzt hallen, werden in kürzester 
Frill zurückgezgogen. 
2. Es wird in vollem mfange die politische Selbskändigkeit der Bölker wiederhergeskellt, 
die ihre Selbständigkeit in diesem Kriege verloren haben. 
3. Den nalionalen Gruppen, die vor dem Kriege politisch nicht selbskändig waren, wird 
die Möglichkeit gewährleistei, die Frage der Zugehörigkeit zu dem einen oder dem anderen 
Staat oder lhrer staaklichen Selbsiändigkeit durch Referendum zu entscheiden. Dieses Referendum 
muß in der Weise veranstallei werden, daß volle #Unabhängigkeil bei der Stimmenabgabe für 
die ganze Bevölkerung des betreffenden Gebietes einschließlich der Auswanderer und Flüchtlinge 
gewährleiskei K. 
4. In bezug auf Gebiete gemischter Nationalitci wird das Rechl der Minderheit durch 
ein beionderes Geseh geschützt, das ihr die Selbsländigkeit der nasionalen Kultur und — falls 
dies praliisch durchführbar — autonome Verwalktung gibt. 
5. Kelnes der kriegfährenden Länder i#ll verpslichtet, einem anderen Lande sogenannte 
„Kriegskosten“ zu zohlen; bereils erhobene Kontribulionen sind zurückzuzahlen. Was den Ersatz 
der Verluske von Drrvatpersonen infolge des Krleges anbetrifft, so werden sie aus einem 
besonderen Fonds beglichen, zu dem die Kriegfährenden proportionell beitragen. 
6. Koloniale Fragen werden unier Beachtung der unter 1 bis 4 dargeleglen Grund. 
sähe entschieden. 
In der heute unter dem Vorsi#des bevollmächtigten Vertreler#s# Oesserreich, Ungarns, 
Grasen Czernin abgehaltenen Plenarsthung gab dleser namens der Delegation des Vier= 
bundes eine Erklärung ab, in der er u. u. sogle: 
2553 
— νÑ 
S 1 
7* 
* 
" 
* 
— 
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.