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lleber 0000 Gefangene am Col del Rosso.
Großes Hauptquartier, 25. Dezember.
Wesilicher Kriegsschauplatz. An der flandrischen Front, am La.Bassée-Kanal
und südwesilch von Cambrai jeble die Gefsechistätigkeit vorübergehend auf. Zu
beiden Seiten der Maas, am Harktmannsweilerkopf und im Thanner Tal war das
Feuer zu einzelnen Tagesstunden gesteigert.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neucs.
Italienische Front. Lebhafier Feuerkampf hielt kagsüber zwischen Asiago und
der Brenta an. Feindliche Gegenangrisse gegen die neugewonnenen Stellungen und
ein Vorskoß am Monte DHertica wurden abgewiesen.
Die Gefangenenzahl aus den Kämpfen um den Col del Rosso isf auf über 0000,
darunter 270 Offiziere, gesiiegen.
Der Erste Generalquartiermeisser.
Ludendorff. (W. T. B.)
Beschlüsse über einen allgemeinen Frieden auf der Konferenz
in Brest-Litowsk. Neue zehntögige Frist für die Ententemächte. —
„Ohne gewaltsame Gebietserwerbungen und ohne Kriegsentschädigungen.“
Brest. Litowsk, 25. Dejzember. In der Sitzung vom 22. d. M. hatie die russüche
Delegation vorgeschlagen, den Friedensverhandlungen folgende sechs Dunkie zugrunde
zu legen:
1. Es wird keine gewallsame Bereinigung von Gebieten geslaltet, die während des Krieges
in Besitz genommen sind. Die Truppen, die diese Gebiele besetzt hallen, werden in kürzester
Frill zurückgezgogen.
2. Es wird in vollem mfange die politische Selbskändigkeit der Bölker wiederhergeskellt,
die ihre Selbständigkeit in diesem Kriege verloren haben.
3. Den nalionalen Gruppen, die vor dem Kriege politisch nicht selbskändig waren, wird
die Möglichkeit gewährleistei, die Frage der Zugehörigkeit zu dem einen oder dem anderen
Staat oder lhrer staaklichen Selbsiändigkeit durch Referendum zu entscheiden. Dieses Referendum
muß in der Weise veranstallei werden, daß volle #Unabhängigkeil bei der Stimmenabgabe für
die ganze Bevölkerung des betreffenden Gebietes einschließlich der Auswanderer und Flüchtlinge
gewährleiskei K.
4. In bezug auf Gebiete gemischter Nationalitci wird das Rechl der Minderheit durch
ein beionderes Geseh geschützt, das ihr die Selbsländigkeit der nasionalen Kultur und — falls
dies praliisch durchführbar — autonome Verwalktung gibt.
5. Kelnes der kriegfährenden Länder i#ll verpslichtet, einem anderen Lande sogenannte
„Kriegskosten“ zu zohlen; bereils erhobene Kontribulionen sind zurückzuzahlen. Was den Ersatz
der Verluske von Drrvatpersonen infolge des Krleges anbetrifft, so werden sie aus einem
besonderen Fonds beglichen, zu dem die Kriegfährenden proportionell beitragen.
6. Koloniale Fragen werden unier Beachtung der unter 1 bis 4 dargeleglen Grund.
sähe entschieden.
In der heute unter dem Vorsi#des bevollmächtigten Vertreler#s# Oesserreich, Ungarns,
Grasen Czernin abgehaltenen Plenarsthung gab dleser namens der Delegation des Vier=
bundes eine Erklärung ab, in der er u. u. sogle:
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