Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

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aufdemBreitenparalleinzMNinWucher-RichtungbiszumSchnittpunkidiesesporallels 
mit der Strandlinie der westafrikanischen Küste. 
Mit dem gleichen Datum wird das Sperrgebiet um die Woren nach Osten bis über die 
unseren Gegnern als Stützpunkt dienende Insel Madeira ausgedehnt, so daß dieses Gebiet 
solgende neue Grenze erhält: 
Von 44% 0C N 27° 45“ W 
nach 440 0° N 340 0° W 
„ 420 30“ N 379 0° W 
„ 320 07 D 370 0° W 
„ 300 0• N 250% 0°“ W 
„ 300 0° N 120 0° W. 
„ 340 0° N 120 0° W 
„ 360 45° N 120 0°“ W 
nach dem Anfangspunkt zurück. 
Neutrale Schiffe, die zurzeit der Zeröffentlichung dieser Erklärung in Häfen innerhalb des 
oben angeführten Sperrgebiets liegen, können dieses Gebiet noch verlassen, ohne daß das für 
das Sperrgebiet angeordeneie militärische Berfahren Anwendung findet, wenn sie bis 18. Jonuar 1913 
auslaufen und den kürzesten Weg in freies Gebiet nehmen. Für neutrale Schiffe, die in das 
neu erklärte Sperrgebiet geraten, ohne daß sie von seiner Erklärung Kenninis haben oder haben 
erhalten können, sind ausreichende Schutzfristen fesigesetzt. 
Es wird dringend geraten, die neutrale Schiffahrt zu warnen und umzuleiten. (W. T. B.) 
Wilsons Friedensprogramm (Die 14 Dunkte). 
Washington, 8. Januar. (Reuter-Meldung.) Wilson übermittelte heuke dem Kongreß 
eine Zotschaft, in der es u. a. heißt: 
#nser Drogramm ist das Drogramm des Weltfriedens, und es stellt zugleich das einzig 
mögliche Hrogramm dar. 
Der ersie Hunkt ist, daß alle Friedensverträge öffentlich sind und öffenklich zustandegekommen 
sind, und daß danach keine geheimen iniernationalen Vereinbarungen irgendwelcher Art mehr 
getroffen werden dürfen, sondern die Diplomatie immer offen und vor aller Welt getrieben 
werden soll. 
Der zweite DHunki ist vollkommene Freiheit der Schiffahrt auf dem Meere außerhalb der 
terrüoorialen Gewässer im Frieden sowohl wie im Krieg, mil Ausnahme jener Meere, die ganz 
oder teilweise durch eine internationale Handlung zwecks Durchsetzung internationaler Verträge 
geschlossen werden. 
Der dritte Dunkt ist die Beseiltigung, soweit sie möglich ist, aller wirtschaftlichen Schranken 
und die Errichtung der Gleichheit der Handelsbeziehungen unter allen Nationen, die sich dem 
Frieden anschließen und sich zu seiner Aufrechterhaltung vereinigen. 
Die vierte Zedingung ist, daß enisprechende Garantien gegeben und angenommen werden, 
daß die Rüsiungen der Bölker auf das niedrigsie mil der inneren Sicherheit vereinbarende 
Maß herabgesetzt werden. 
Dunkt 5. Eine freie, westherzige und unbedingt unparteüsche Schlichtung aller kolonialen 
Ansprüche, die auf einer ssrilten Beobachtung des Grundsatzes fußl, daß bei der Enischeidung 
aller solcher Souveränitätsfragen die Interessen der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches 
Gewicht haben müssen wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtölitel bestimmt 
werden sollen, sollte herbeigeführt werden. 
Hunkl 6. Wir müßlen serner die Käumung des ganzen russischen Gebiei# sowie ein Ein- 
vernehmen in allen Fragen, die es betreffen, verlangen zwecks freier Mitwirkung der anderen 
  
  
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