Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

mt —t W. bo 6· nrrrIi1tt *dt #. « sk. 
May-IFWHAWLIMNKJTSHAWchsåMthszsc--WANIYYSMEL 
1 
" v 
6 
Wien, 15. Jannar. Amtlich wird verlautbart: Zwischen der Brenta und dem Monte Derlica 
ging der Iialiener nach starker, zeitweise zum Trommelfeuer gesteigerter Artüllerievorbereitung 
zum Infanierieangriff über. Nach sehr heftigen Nahkämpfen gelang es dem Feinde, an einzelnen 
Stellen in unsere Gräben einzudringen. Im Gegenstoße wurde er sedoch aus diesen geworsen. 
Im ganzen Angriffsraume ist die vorderste Kampflinie voll in unserem Zesihe. Der Gegner 
erlitt schwere Berlusse. An der unieren Diave wurde ein feindlicher Borskoß bei Bressanin rasch 
zum Siehen gebracht. Der Chef des Generalssabes. (W. T. B.) 
VBorschläge der Mittelmächte in Brest-Litowsk. 
Brest-Litowsk, 15. Janugr. Am 14. Jannar, um s Uhr nachmittags hielt die deutsch- 
öskerreichisch= ungarisch russssche Kommission zur Beratung der territorialen Fragen ihre vierte 
Sitzung ab. Staatssekretär v. Kühlmann erklärte unter anderem: „Die Behauptung, das Selbst- 
bestimmungsrecht siehe Nationen und nicht auch Teilen von Nationen zu, entspricht nicht unserer 
Auffassung des Selbstbestimmungsrechies. Auch Teile von Nalionen können Selbsländigkeit und 
Absonderung rechtmäßig beschließen. Es ist hierbei keineswegs angenommen, daß die Okkupations- 
grenze für die Abgrenzung dieser Teile maßgebend sein soll. Kurland, Litauen und Polen bilden, 
auch historisch angesehen, völkische Einheiten. 
Deutschland und Oesterreich-Ungarn haben nichi die Absicht, sich die setzt von ihnen 
besetzien Gebiete einzuverleiben. Sie beabsichtigen nicht, die fraglichen Gebiete zur Annahme 
  
# 2 
dieser oder sener Staatsform zu nötigen, müssen aber sich und den Völkern der besetzien Gebiete 6 
für den Abschluß von Verträgen aller Art freie Hand behalten. . 
Eine Jurückziehung der Heere ist, solange der Welikrieg dauert, unmöglich, sedoch kann 
angestrebt werden, die Truppen, falls es die militärischen L#mstände gestaiten, auf diesenige Zone l 
s 
zurückführen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der technischen Betriebe im Lande 
unbedingi nölig ist. Die Bildung einer nalionalen Gendarmerie kann angestrebt werden. Es 
ist aber ohne welteres zuzugeben, daß mit der fortschreitenden Annäherung des allgemeinen 
Friedens den gewählten Dertreiern der Bevölkerung des Landes in immer sleigendem Umfange 
die Mi#wirkung auch an den Verwaltungsaufgaben eingeräumi werden soll. 
Die verbündeten Delegationen sind grundsählich bereit, zuzustimmen, daß ein Volksvotum 
auf breiter Grundiage die Beschlüsse über die ftaakliche Zugehörigkeit der Gebieie sanktionieren 
soll. Eine einseilige Festlegung auf ein FReferendum erscheint unpraküsch. 
VBon dem Wunsche beseelt, es neuerdings zu versuchen, zu einer Versländigung mit der 
russischen Regierung zu gelangen, haben die Regierungen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns 
diese weitgehenden Vorschläge gemacht, sügen jedoch gleichzeitig hinzu, daß sie den äubersten 
Mohmen bilden, innerhalb dessen sie eine friedliche Berskändigung noch erhoffen können.“ 
Nach längerer weiterer Debatte beantragte Herr v. Kühlmann, nunmehr über die von der 
russischen Delegation selbst vorgeschlagenen vier Dunkte in der von ihr angeregten Ordnung in 
eine geschästsmäßige Behandlung einzutreien. Jachdem sich Herr Trotzki diesem Borschlage an- 
  
geschlossen hatte, wurde die Sitzung beendet und die nächste Sitzung für den folgenden Tag, 9 
11 Uhr vormittags anberaumt. (Nach W. T. B.) ¾ 
# 7 2 2 
Annäherung in einzelnen Punkten. 
Brest-Litowst, 15. Januar. Heuie fanden weitere Besprechungen der deutsch-österreichisch- 
ungarisch-russischen Kommission zur Regelung der ierritorialen und politischen Fragen statt. 
Trotz der vorläufig noch siarken Abweichungen in den Auffassungen der beiden verhandelnden F 
Parieien konnie in einigen Punlten eire gewisse Annäherung fesigestellt werden. (W. T. B.) 
  
2576
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.