Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

Die deutschen Friedensbedingungen für Rußland. 
Berlin, 26. Februar. In der heutigen Reltchslagssitzung teilte der Siellvertreier 
des Stlaatssekretärs des Auswärtigen Amtes, Freiherr von dem Bussche-Heddenhausen den 
Wortlaul des deutschen Ultimatums an Rußland mit, der wie folgt lautet: 
1. Das Deutsche Relch und Rußland erklären die Beendigung des Kriegszustandes. Beide 
Nationen sind entschlossen, sorlan in Frieden und Freundschaft zusammen zu leben. 
2. Die Geblete, die westlich der den russischen Zeriretern in Brest-Litowsk mitgeteilten 
Linien liegen und zum russischen Reich gehört haben, werden der territorlalen Hoheit Kußlands 
nicht mehr unterskehen. Die Linie ist in Gegend Dünaburg bis zur Ostgrenze Kurlands zu 
verlegen. Aus der ehemaligen Zugehörigkeit dleser Gebleie zum russischen Reich werden 
ihnen keinerlei Verpftichtungen gegenüber Kußland erwachsen. RKußland verzichlet auf sede 
Einmischung in die inneren Verhältnisse der Gebiele. Deutschland und Oesterreich-Ungarn 
beabsschtigen, das künftige Schicksal der Geblete im Benehmen mil deren Bevölkerung 
zu bestimmen. 
Deutschland ###bereit, sobald der allgemeine Friede geschlossen und die russische Demobilisierung 
vollkommen durchgeführt ist, das öfflich der oben genannten Linie gelegene Gebiet zu rdumen, 
soweit sich nicht aus Artikel 3 elwas anderes ergibt. 
3. Livland und Estland werden von russischen Truppen und Roter Garde unverzöglich 
gerdumt und von deutscher Hollzeimacht besetzt, bis Landeseinrichtungen die Sicherheit gewähr.- 
leisten und die staatliche Ordnung hergestellt il. Alle aus polilischen Gründen verhafteten 
Landeseinwohner sind sofort sreizulassen. 
4. Zußland schließt sofort Frieden mit der Ikrainischen Bolksrepublik. Ukralne und Finnland 
werden ohne seden Verzug von russischen Truppen und Roter Garde geräumi. 
5. Rußland wird alles in seinen Krästen Stehende tun, um alsbald die ordnungsmäßige 
Rückgabe der oftanatolischen Hrovinzen an die Türkei sicherzusiellen, und erkennt die Abschaffung 
der türkischen Kapitulalionen an. 
6. 2) Die völlige Demobilmachung des russischen Heeres einschließlich der von der seßigen 
Regierung neu gebildeien Heereskeile Ist unverzüglich durchzuführen. b) Die russischen Kriegs- 
schiffte im Schwarzen Meere, in der Ostsee und im Eismeer sind entweder in russische Häfen 
zu überführen und dort bis zum allgemeinen Friedensschluß zu belassen oder sofort zu desarmieren. 
Kriegsschiffe der Eniente in russischem Machtbereich sind wie russssche Kriegsschiffe zu behandeln. 
. Dle Handelsschiffahrt im Schwarzen Meer und in der Ostsee wird wieder aufgenommen, 
wle es im Waffenstüllskandsvertrage vorgesehen war. Das Minenräumen hat sofork zu beginnen. 
Das Sperrgebiei im Eiemeer bleibt bls zum allgemeinen Friedensschluß bestehen. 
7. Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1904 tritt wie in Artikel VII Zisser 2 A des 
Friedens mil der Ukraine wieder in Krast, unter Wegfall der im Artikel 11 Ziffer 3 Absah 3 
des #andelsvertrages vorgesehenen besonderen Vergünstigungen Fjür assalische Länder. Ferner 
wird der ganze ersie Teil des Schlußprotokolls wiederhergesiellt. Dazu kommen: Stcherung 
der Ausfuhrfreiheit und Ausfuhrzollfretheik für Erze, alsbaldige Zerhandlung und Abschluß 
elnes neuen Handelsvertrages, Sicherung der Metfibegünftigung bis mindestens Ende 1928 
auch für den Fall der Kündigung des Drovisoriums, endlich Zestimmungen entsprechend 
Artikel VII Ziffer III, Ziffer IV à Absatz 1 und Ziffer V des Friedens mil der Wrraine. 
8. Die rechtspolitischen Angelegenheiten werden geregelt auf Grundlage der Beschlüsse erster 
Lesung der deutscherussischen Rechiskommission, soweit Beschlüsse noch nicht gefaßt sind, also 
insbesondere Ersatz von Zivilschäden auf Grundlage der deuischen Vorschläge, Ersatz der 
Auswendungen für Kriegsgefangene auf Grund des russischen Vorschlöges. Rußland wird 
deutsche Kommissionen zum Schutze deutscher Kriegsgefangener, Zwilpersonen und Kückwanderer 
zulassen und nach Kräften unterftützen. 
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