Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

    
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« Vorfriede mit Rumänien. — Anterzeichnung des Vertrages von Bufiea. — 
Abtrekung der Dobrudscha. — Grenzberichtigung gegen Oesterreich-Ungarn. 
Berlin, 6. März. (Amtlich.) Aus Bukarest wird vom 5. März gemeldet: 
Im Schlosse Buftea bei Bukarest wurde heute 7 Uhr nachmittags von den 
bevollmächtigten Vertretern der VBierbundmächte und dem rumänischen Bevoll- 
mächtigten folgender VBertrag unkterzeichnet: 
Beseelt von dem gemeinsamen Wunsche, den Kriegszuskond zwischen Deutsch- 
land, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Kumänien . 
anderseits zu beenden und den Frieden wiederherzustellen, sind die Unter- 
zeichneten, und zwar: 
  
33 der Staatssekretär des 
, Auswärtigen Amte, 
in -. Kaiserlicher Wirklicher 
UNGARN Geheimer Rat Herr 
22 ·, RichakdvonKühl- 
,.«35««9««M"IE«·"·»O 2. mann als Bevoll- 
mächtigter Deutsch- 
lands, der Minister 
des Kaiserlichen und 
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3 *½. RUNMANIEN r— r*l " 
-· s»z«.-,»2.-««sw — Königlichen Hauses 
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ulvin 8se. und des Aeußeren, 
GSeiner K. und K. 
— - Apostolischen Majestät 
BULGARIEN Geheimer RaiOttokar 
— Graf Czernin von und 
9 zu Chudenitz als Be- 
vollmächtigter Oester- 
reich-Angarns, der Vizepräsident der Sobranje, Herr Dr. Momtschiloff als Bevoll- 
mächtigter Zulgariens, Seine Hoheit der Großwesir Talaat Dascha als Bevoll= 
mächtigter der Türkei einerseits und Herr C. Argetojann als Bevollmächtigter 
Rumäniens anderseits nach Prüfung ihrer Vollmachten dahin übereingekommen, 
daß, nachdem der zu Focsani am 9. Dezember 1917 unterzeichnete Waffenstillstands- 
vertrag am 2. März gekündigt und am S. März 1918 um 12 Uhr mittags abgelaufen 
ist, vom 5. März1918 mitternachts an eine vierzehntägige Waffenruhe mil dreitägiger 
Kündigungsfrist laufen soll. Iwischen den Unterzeichneten besteht vollkommene 
tlebereinstimmung darüber, daß innerhalb dieses Zeitraumes der endgüllige Friede 
abzuschließen ist, und zwar auf Grundlage nachstehender Bereinbarung: 
1. Kumänien tritt an die verbündeten Mächte die Dobrudscha bis zur 
Donau ab. 
2. Die Mächte des Vierbundes werden für die Erhaltung des Handelsweges 
für Rumänien über Konstkanza nach dem Schwarzen Meere Sorge tragen. 
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— WJ J3N83 
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