Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

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erheben. Oeutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien, die Türkel und Kumänien haben das 
Recht, auf der Donau Kriegsschiffe zu hallen. Oiese dürsen stromabwärts bis zum Meere, 
stromanfwärts bis zur oberen Grenze des eigenen Staatsgebietes fahren; sie dürfen aber mit 
dem Ufer eines anderen Staales nur mil Zustimmung dieses Staales in Verkehr treten. Jede 
der in der Donaumündungs-Kommission vertrelenen Mächie hat das Fecht, je zwei leichte 
Kriegsschiffe als Siationsschiffe an den Donaumündungen zu halten. Diese können ohne 
besondere Ermächtigung bis nach Bralla hinaus Ausenthallt nehmen. 
Kapitel VII behandelt die Gleichstellung der Religionsbekenninisse un KRumänien. Es wird 
unter anderem besimmt, daß die Verschiedenheit des religlösen Bekenntnisses in Rumänien keinen 
Einfluß auf die FRechtsiellung der Einwohner, insbesondere auf ihre polilischen und bürgerlichen 
Rechie ausübt. Dieser Grundsatz wird auch insoweit zur Durchführung gebracht werden, 
als es sich um die Einbürgerung der fkaatlosen Bevölkerung Kumäniens mit Einschluß der 
JZuden haudelt. Zu diesem Zweck wird in Kumänien bis zur Ratifkkation des Friedens- 
vertrages ein Gesetz erlassen werden, wonach jedenfalls alle Staatlosen, die am Krlege, sei 
es im alitiven Militärdienst, sei es im Hilfsdienst, teilgenommen haben, oder die im Lande 
geboren und dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern skanunen, ohne welieres als 
vollberechligte rumänische Siaatsangehörige angefehen werden follen. 
Kapitel VIII enthält die Schlußbeslimmungen. Danach werden die wirischaftlichen Be- 
ziehungen in Einzelverträgen geregelt, die, soweit nicht ein anderes bestimmn ist, glelchzeitig 
mit dem Friedensvertrag in Kraft treien. Das gleiche gili von der Wiederherstellung der 
Rechisbeziehungen, der Regelung von Kriegs= und Zivilschäden, dem Austausch der Kriegs. 
gefangenen und Zivilinternierten usm. Die Ratiäkationsurkunden sollen tunlichst bald in Wien 
ausgetauscht werden. (W. T. B.) 
Feindliche Angriffe an der Somme abgeschlagen. 
Großes Hauptgquartier, 8. Mai. 
Westlicher Kriegsschauplah. Südlich vom Nieuport-Kanal nahmen wir 
bei erfolgreicher Erkundung Zelgier gefangen. Auf dem Schlachtfelde in Flandern 
und an der Cys lebte der Artilleriekampf am Kemmelk, bei und westlich von Bailleul auf.— 
In Vorfeldkömpfen auf dem Schlachifelde an der Somme wurden Engländer 
und Franzosen gefangen. Beiderseits der Straße Corbie — Bray griff der Feind 
nach siarker Minenvorbereilung erfolglos an. Bereitfkellungen wurden durch unser 
Feuer wirkungsvoll gefaßt. Bei einem in der Nacht südlich von der Straße wieder- 
hollen Angriff warfen wir den Feind im Gegenstoß zurück. Starke Feuertätigkeit 
hielt am Turet-Bach und auf dem Westiufer der Avre an. 
An der übrigen Front nichts von Bedeutung. 
Von den anderen Kriegsschaugläten nichts Neues. 
Der Erste Generalquartiermeister. 
Ludendorff. (W. T. B.) 
Eine neue Ehrung Hindenburgs durch den Kalser. 
Berlin, 8. Mal. (Amtlich.) Seine Masesiäkt der Kaiser richiete anläßlich des Friedens- 
schlusses mit J#umänien nachskehendes Telegramm an den Generalfeldmarschall v. Hindenburg: 
„Miü Stolz und Freude erfälli Mich heule die Nachricht vom Friedensschluß mit Rumänien. 
Unsere Ostjtont ist srei geworden! Dank sage Ich Gott, dem Herru, Dank Ihnen, Mein lieber 
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