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Westlicher Kriegsschauplatz. Bei Beaumont waren unsere Regimenter abermals an
der Abwehr amerikanischer Angrifse erfolgreich beteiligt.
Der Chef des Generalstabes. (W. T. B.)
Neue Stellungen nördlich von Laon und an der Aisne.
Großes Hauptquartier, 14. Oktober.
Westlicher Kriegsschauplah. Heeresgruppe Kronprinz RKupprecht: Vorstlöße
des Gegners gegen die Kanalfront, beiderseitks von Douai, wurden abgewiesen.
Der Feind, der vorübergehend in Aubignh- au-Bar eindrang, wurde im Gegenstoß
wieder hinauegeworfen. Nordösitlich von Cambrai sind stärkere englische Angriffe
zwischen Zouchain und Haspres gescheitert. Südlich von Solesmes säuberten wir
ein aus den lehten Kämpfen noch verbliebenes Engländernest.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz: Nördlich der Oise wurden erneute Angriffe
der Franzosen bei und südlich von Aisonville abgewiesen. Nördlich von Laon und
an der Aisne stehen wir in unseren neuen Stellungen. Die erfolgreichen Kämpfe
der letzten Tage am Chemin--des-Dames und in den Stellungen an der Snippes,
vor denen der Feind in fafst täglich wiederholtem vergeblichen Ansturm schwere
Berluste erlitt, haben hier ebenso wie auf dem Schlachtfelde in der Champagne
die glatte Durchführung der Bewegungen ermöglicht.
Heeresgruppe Gallwitz: Beiderseits der Maas keine größeren Kampfhandlungen.
In erfolgreichen Angriffsunternehmungen nahmen wir kleinere, nach Abschluß der
Kämpfe des 12. Oktober noch vom Feinde beseht gehaltene Stellungsteile wieder.
Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff. (W. T. B.)
So S
Die zweite Antwortnote Wilsons an Deutschland.
Staatsdepartement, 14. Oktober 1913. Mein Herr! In Erwidberung
auf die Muteilung der deutschen Kegierung vom 12. d. M., die Sie mir heute
aushändigten, habe ich die Ehre, Sie') um die tebermittelung der folgenden
Antwort zu bitten:
„Die unbedingte Annahme der vom Dräsidenten der Vereinigten Staaten von
Amerika in seiner Ansprache an den Kongreß der Vereinigten Staaten vom
8. Januar 1918 und seinen späteren Ansprachen niedergetegten Bedingungen durch
die gegenwärtige deutsche Regierung und eine große Mehrheit des Deuischen
Feichstages berechtigt den Dräsidenten zu einer freimütigen und unumwundenen
Erklärung über die Entscheidung, die er auf die Mitteilungen der deutschen
ZKegierung vom . und 12. Oktober 1918 hin getroffen hat.
Es muß Klarheit darüber herrschen, daß der Vorgang der Käumung und die
Bedingungen eines Waffenstillstandes Gegenstände sind, die dem Urteil und dem
*) d. H. den schweizerischen Geschäststräger.
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