Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

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Westlicher Kriegsschauplatz. Bei Beaumont waren unsere Regimenter abermals an 
der Abwehr amerikanischer Angrifse erfolgreich beteiligt. 
Der Chef des Generalstabes. (W. T. B.) 
Neue Stellungen nördlich von Laon und an der Aisne. 
Großes Hauptquartier, 14. Oktober. 
Westlicher Kriegsschauplah. Heeresgruppe Kronprinz RKupprecht: Vorstlöße 
des Gegners gegen die Kanalfront, beiderseitks von Douai, wurden abgewiesen. 
Der Feind, der vorübergehend in Aubignh- au-Bar eindrang, wurde im Gegenstoß 
wieder hinauegeworfen. Nordösitlich von Cambrai sind stärkere englische Angriffe 
zwischen Zouchain und Haspres gescheitert. Südlich von Solesmes säuberten wir 
ein aus den lehten Kämpfen noch verbliebenes Engländernest. 
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz: Nördlich der Oise wurden erneute Angriffe 
der Franzosen bei und südlich von Aisonville abgewiesen. Nördlich von Laon und 
an der Aisne stehen wir in unseren neuen Stellungen. Die erfolgreichen Kämpfe 
der letzten Tage am Chemin--des-Dames und in den Stellungen an der Snippes, 
vor denen der Feind in fafst täglich wiederholtem vergeblichen Ansturm schwere 
Berluste erlitt, haben hier ebenso wie auf dem Schlachtfelde in der Champagne 
die glatte Durchführung der Bewegungen ermöglicht. 
Heeresgruppe Gallwitz: Beiderseits der Maas keine größeren Kampfhandlungen. 
In erfolgreichen Angriffsunternehmungen nahmen wir kleinere, nach Abschluß der 
Kämpfe des 12. Oktober noch vom Feinde beseht gehaltene Stellungsteile wieder. 
Der Erste Generalquartiermeister. 
Ludendorff. (W. T. B.) 
So S 
    
  
Die zweite Antwortnote Wilsons an Deutschland. 
Staatsdepartement, 14. Oktober 1913. Mein Herr! In Erwidberung 
auf die Muteilung der deutschen Kegierung vom 12. d. M., die Sie mir heute 
aushändigten, habe ich die Ehre, Sie') um die tebermittelung der folgenden 
Antwort zu bitten: 
„Die unbedingte Annahme der vom Dräsidenten der Vereinigten Staaten von 
Amerika in seiner Ansprache an den Kongreß der Vereinigten Staaten vom 
8. Januar 1918 und seinen späteren Ansprachen niedergetegten Bedingungen durch 
die gegenwärtige deutsche Regierung und eine große Mehrheit des Deuischen 
Feichstages berechtigt den Dräsidenten zu einer freimütigen und unumwundenen 
Erklärung über die Entscheidung, die er auf die Mitteilungen der deutschen 
ZKegierung vom . und 12. Oktober 1918 hin getroffen hat. 
Es muß Klarheit darüber herrschen, daß der Vorgang der Käumung und die 
Bedingungen eines Waffenstillstandes Gegenstände sind, die dem Urteil und dem 
  
  
  
  
*) d. H. den schweizerischen Geschäststräger. 
  
**..... 
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