Full text: Amtliche Kriegsdepeschen Band 6 (6)

Kriegsmaterial um Werte von 60 000 000 nach Aegpptken, ein Dampfer von 8200 
Brutto-Registertonnen mit Stückgut nach Auskralien, ein Segler von 2000 -Brutto- 
Jegistertonnen mit Maisladung, ein Dampfer von 3000 Brutto-Keglstertonnen 
mit Kohlen nach Frankreich und ein Dreimast-VBollschiff von 2700 Brutto-Register- 
tonnen, das Salpeter nach Bordeaux führte. 168 Gefangene wurden eingebracht, 
darunter 4 Kapitäne. 
Ferner wurden neuerdings als versenkt gemeldet: 3 Dampfer mit s000 Brutto- 
Registerkonnen und 6 Fischerfahrzeuge mit 900 Brutto-Registertonnen. 
Bemerkenswert ist noch, daß eine Reihe der aus der Nordsee zurückgekehrken 
U-.Zoote gemeldet hat, daß site in der Nordsee keinen Handeleschiffsverkehr 
angetroffen haben. (W. T. B.) 
Die Protestnote Spaniens an Deutschland. 
Berlin, 17. Febrnar. (Amtlich.) Dlie Antwortnote, welche die spanische Regierung 
dem Katserlichen Botschafter in Madrid am 6. b. M. UMberreicht hat, besagi nach alchtig- 
gestelltem Text unter anderem folgendes: 
Die Königliche Keglerung hat die Note vom 31. Januar eingehend geprüft; sch muß sagen, 
daß ihr Inhalt die Königsiche Kegierung sehr schmerzlich berührt hat. Da die von Deutschland 
angekündigie Kriegsführung auf ein unerwartetes und ohne Borgänge dastehendes Maß gebracht 
wird, so muß die spanlsche Reglerung mit Rücksicht auf die Pflichten und Erfordernisse ihrer 
Neutralität mit noch größerer Berechtigung ihren ebenso wohlerwogenen wie eindiinglichen 
Drotest an die Kaiserliche Kegierung richten, wobei sie zugleich die Dorbehalte macht, auf welche 
die berechtigte Annahme einer unabweislichen Berantwortlichkeit der Kaiserlichen Regierung, 
namentlich wegen des durch ihre Maßnahmen möglicherweise verursachten Verlustes an Menschen- 
leben sie hinwelst. Die Königliche Reglerung gründet ihren Prokest dorauf, daß die vollkommene 
Schließung bes Zugangs zu bestimmten Gewässern und die Ersetzung des unter gewissen Um- 
siänden unleugbar bestehenden Wegnahmerechtes durch ein in sedem Fall anwendbares angebliches 
Zerstisrungsrecht unvereinbar sind mit den anerkonnten Grundsäßzen des internationalen Lebens. 
Vor allem gründet sie aber ihren DHrotest ganz besonders darauf, daß die Ausdehnung dieser 
Fechtsauffassung in der angekündigten Welse auf die Vernichtung des Lebens von Nichtkämpfern, 
auf Uniertanen eines neutralen Staates, wie Spanien, senen Grundsätzen zuwiderläuft, die von 
allen Nationen selbst zu Zeiten größter Zwangslage innegehalten worden sind. Die deutsche 
ZReglerung wird verstehen, daß die spanische Kegierung, die bereit ist, zu einem geeigneten Zeit- 
punkte die Initiative zu ergreifen und ihre Stütze seder Zestrebung zu leihen, die zu einem 
tagtäglich sehnsuchtsvoller herbeigeführten Frieden führen kann, anderseits ein außergewöhnliches 
Kriegsrecht nicht als gesetzlich zukossen kann. Trotz der Rechte Spaniens als neutraler Staat 
und der Gewissenhaftigkelt, mit denen es dle ihm hierin obliegenden Pflichten erfüllt, erschwert 
diese Art der Kriegfährung den Seehandel Spaniens nicht nur, sondern unterbindet ihn sogar, 
wobel seine wirtschafiliche Existenz bedroht und glelchzeitig bas Leben seiner Untertanen ernsten 
Gefahren ausgesetzt wird. (Nach W. T. B.) 
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
   
Neue Infanteriekämpfe an der Ancre. 
Berlin, 17. Februar, abends. (Amtlich.) An der Ancre haben sich vormittags 
bei siarkem Arkilleriefeuer neue Infanteriekämpfe enkwickelt. — Im Oskten keine 
besonderen Ereignisse.