Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

138 IX. A. Die Kurfürsten vor der Reformation. 
rathungen gepflogen, ehe die Stände sich dazu verstanden, 80,000 
Gulden der Art zu decken, daß die Städte die größere Hälfte, der 
Adel und die Geistlichkeit die kleinere übernahmen; sie zogen es jedoch 
vor, lieber diese Schuld innerhalb der nächsten vier Jahre durch eine 
außerordentliche Landbede zu tilgen als durch ein Ungeld d. h. eine 
indirekte Steuer auf Bier aufzubringen, wie ihnen der Kurfürst vor- 
geschlagen hatte. Dafür gab ihnen letzterer das Versprechen, daß er 
nur im Fall eines Krieges, zur Auslösung von Gefangenen und zur 
Ausstattung von Prinzessinnen neue Steuern auferlegen wolle. 
Die 44,000 Gulden der obigen Schuld, die der Kurfürst für 
sich übernommen, sollte er nach dem Wunsche der Stände nicht durch 
eine indirekte Steuer aufbringen; als er nun aber einen Zoll auf ge- 
wisse Waaren legte, um daraus allmählich diese Summen zu beziehen, 
fand die Maßregel allgemeinen Widerspruch. Vergeblich berief sich 
Albrecht auf das Recht, das ihm vom Kaiser verliehen sei, Zölle an- 
zuordnen; die Städte ließen es auf ein Schiedsgericht ankommen, das 
unter dem Vorsitz des Bischofs von Lebus aus der hohen Geistlichkeit, 
dem Adel, den Bürgermeistern und Landschöffen zusammengesetzt wurde. 
Im Februar 1473 trat der Kurfürst persönlich vor demselben als 
Kläger auf, und seine Forderung wurde ihm als ein ihm zustehendes 
Recht zugesprochen. Durch gleiches richterliches Verfahren hielt er 
auch die Städte der Altmark und Prignitz an, ihre früher über- 
nommene Verbindlichkeit zu erfüllen, als sie sich nach Einführung des 
Zolles weigerten, noch besonders zur obigen Schuldentilgung beizu- 
tragen. Bald darauf verließ Albrecht die Mark, indem er seinem 
Sohne Johann unter Beistand eines Kanzlers und einiger Räthe die 
Verwaltung des Landes überließ. 
Der junge Markgraf befand sich in übler Lage. Die Städte 
weigerten sich, die Landtage zu besuchen und den Zoll erheben zu 
lassen. Havelberg z. B. verjagte die kurfürstlichen Zollbeamten und 
viele Städte erklärten ganz offen, sie würden den Zoll nicht zahlen, 
was auch über sie verhängt werden möchte. Unter solchen Umständen 
war es auch Johann unmöglich, seinen Wunsch erfüllt zu sehen, sich 
mit Margarethe von Sachsen zu verheirathen, mit der er sich 1468 
verlobt hatte. (Erst 1476 fand die Vermählung statt.) Um den dazu 
nöthigen Aufwand zu bestreiten, waren 10,000 Gulden erforderlich; 
die Städte erklärten jedoch, nicht eher etwas zahlen zu wollen, bis 
„die Unmöglichkeit“, der verhaßte Zoll, wieder aufgehoben wäre. 
Vergeblich wandte sich der Markgraf an den Vater mit der Bitte, 
daß er durch sein persönliches Erscheinen die Sache beilegen möchte; 
der Kurfürst überließ es seinem Sohne sich selber zu helfen, und be- 
wirkte nur ein kaiserliches Gebot an die Städte, sie sollten bei schwerer 
Strafe sich dem Urtheil fügen; doch blieb diese Drohung ohne 
Wirkung. Da endlich wurde namentlich die Altmark gewaltsam ange- 
halten, dem kurfürstlichen Befehle nachzukommen, obgleich nicht näher 
bekannt ist, auf welche Weise dies geschah. 
Als nach beendigtem Kriege mit Pommern, der unten erzählt