Full text: Anordnugen des Stellv. Generalkommandos des VI. Armeekorps

v1. - Yemeeforps. 
  
dt. ini N. 28411. 17 u. Ang. 
Verordnung. 
se) 
Auf Grund des $ 4 des Gejeßes über den Belagerungszuftand vom 4. Juni 1851 (Be 
$ 1. 
Die Königlide Eifenbahnverwaltung jowie Die Direftionen der Neben- und Rleinbahnen find berechtigt, zur gebühren«- 
plüchtigen Jjwangsentlabung und Zwangszuführung der Güter zu jähreiten, wenn der Empfänger Die Entlabejrijt überjdhreitet- 
Empfänger, weldhe die Entladefrift [huldhafterweile überjchreiten, werden mit Gelditrafe bis zu 100 — einhundert — 
Mark oder mit entipredender Haft beitraft. 
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der zujtändigen 
   
e#-Sammil. ©. 451) beitimme id: 
     
  
  
Eilenbahnverwaltung ein. 
S2. 
Menn die Jwangsentladung daran jcheitert, Daß es auf Der Empfangsiiation Des 
Ragerräumen für das Gut fehlt, jo ijt die Eijenbahnverwaltung beredhtigt, das Gut auf Koften Der 
3wangsweilen Entladung und Yagerung nad einer anderen geeigneten Station au befördern. 
\ 3.3 | 
Die von der Eilenbahnverwaltung mit der Jwangsentladung beauftragten Leute jind berehtigt, die MWerfhöfe der An 
Idlußgleisbejißer zum Fwede der Jwangsentladung zu betreten. 
Die MerktHofbeliger find verpfligtet, diejen Zutritt zu gejtatten. 
S 4. 
Menn die begonnene Beladung der zur Verfügung gejtellten Eijenbahnwagen innerhalb der Ladefriit von dem Wagen: 
empfänger nicht fertig gejtellt wird, jo ift die Eifenbahnwerwaltung berestigt, zur zwangsweijen Miederentladung zu jchreiten 
und das Gut dem Abjender zur Verfiigung ay Stellen. . 
Wagenempfänger, welhe die Ladefrift [hulbhafterweife überjchreiten, werden mit Gelditrafe bis 
Diart oder mit entipredjender Haft beitraft. 
Die Berfolgung tritt nur auf Antrag der zujtiändigen Etienbahnverwaltung ein. 
Breslau, den 10. Sebruar 1917. 
  
Gutes an Ürbeitsfräften oder an 
Berfügungsberedtigten zur 
  
    
    
    
    
zu 100 — einhundert — 
    
  
  
Der jtelln. Kommandierende General. 
von Heinemann, 
Generalleutnant. 
Dieje Verordnung gilt aud) für den Bereid) der Yeltung Breslau. 
Breslau, den 11. Yebruar 1917. 
  
Der Kommandant. Ä 
3 
v. Baczensty und Tenczin, 
9 eneralmajor. 
Dieje Verordnung gilt aud) für Den Bereich der Feltung G 
Glat, den 12. Yebruar 1917. 
  
  
    
Der Kommandant. 
von Kiedler, 
Berteilungsplan C2 . 320 Oberit. 
Abteilung Is 
. „145 
"II. 465 
 
	        
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