Full text: Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

Die Märzverheißungen. 31 
Die nächsten Schritte waren: das Patent vom 14. März, welches 
den Vereinigten Landtag auf den 27. April nach Berlin berief, „um 
zu den Maßregeln mitzuwirken, welche im Verein mit den deutschen 
Bundesgenossen unter den gegenwärtigen schwierigen und gefahrvollen 
Verhältnissen zum Wohle des deutschen Vaterlandes zu ergreifen seien“ 
— die bekannte (von Bodelschwingh in der Nacht vom 17. zum 18. März 
verfaßte) Proklamation vom 18. März (Min Bl d inn V 1848 81), 
welche den Zusammentritt des Vereinigten Landtages schon auf den 
2. April festsetzte; sodann der Aufruf an das Volk und die Deutsche 
Nation vom 21. März (Min Bl d inn V 82). In den beiden letzteren 
Kundgebungen des Königs trat der Zusammenhang zwischen der 
deutschen und der preußischen Frage, der Gedanke, daß die eine nicht 
ohne die andere gelöst werden könne, aufs klarste zutage. „Vor 
allem verlangen wir“, heißt es in der Proklamation vom 18. März, 
„daß Deutschland aus einem Staatenbunde in einen Bundesstaat ver- 
wandelt werde. Wir erkennen an, daß dies eine Reorganisation der 
Bundesverfassung voraussetzt, welche nur im Verein der Fürsten mit 
dem Volke ausgeführt werden kann, daß demnach eine vorläufige Bundes- 
repräsentation aus den Ständen aller deutschen Länder gebildet und 
unverzüglich berufen werden muß. Wir erkennen an, daß eine solche 
Bundesrepräsentation eine konstitutionelle Verfassung aller deutschen 
Länder notwendig erheische, damit die Mitglieder jener Repräsentation 
ebenbürtig nebeneinandersitzen". Und der Aufruf vom 21. März ver- 
heißt die Gründung eines neuen Deutschlands, „eine Einheit in der 
Verschiedenheit, eine Einheit mit Freiheit“, welche durch „die Einführung 
wahrer konstitutioneller Verfassungen in allen Einzelstaaten und eine 
wahrhaft volkstümliche, freisinnige Verwaltung“ ihre Sicherung und 
Befestigung erhalten werde. Die Proklamation wie der Aufruf trugen 
die Gegenzeichnung sämtlicher Minister. Dem Aufruf folgte tags 
darauf (22. März) ein gleichfalls kontrasignierter und unverzüglich ver- 
öffentlichter Bescheid an eine vom König empfangene Deputation der 
städtischen Behörden von Breslau und Liegnitz (Min Bl a. a. O. 84), 
worin der inzwischen (19. März) an Stelle Bodelschwinghs getretene 
Ministerpräsident Graf Arnim den König erklären läßt: „Nachdem 
Ich eine konstitutionelle Verfassung auf den breitesten Grundlagen ver- 
heißen habe, ist es Mein Wille, ein volkstümliches Wahlgesetz zu erlassen, 
welches eine auf Urwahlen gegründete, alle Interessen des Volkes ohne 
Unterschied des religiösen Glaubensbekenntnisses umfassende Vertretung 
herbeizuführen geeignet ist, und dies Gesetz dem Vereinigten Landtage 
vorzulegen.“ Alle diese Zusicherungen wurden dann in einem ähnlichen
	        
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