Verlag von O. Bäring in Berlin.
Encpyklopädie
der Rechts wissenschaft
bearbeitet von
Dr. Adolf Arndt, Professor in Königsberg, Dr. Franz Bernhöft, Professor
in Rostoc, Dr. Karl v. Birkmeyer, Geh. Hofrat, Professorin München, Dr. Erwin
Grueber, Professor in München, Dr. Friedrich Oellmann, Professor in München,
Dr. Paul Hinschius, Geh. Justizrat und Professor in Berlin, Dr. Heinrich
Otto Lehmann, Geh. Justizrat und Professor in Marburg, Dr. Franz Leon-
hard, Professor in Marburg, Dr. Karl v. Lilienthal, Geh. Hofrat und Professor
in Heidelberg, Dr. Franz v. Liszt. Geh. Justizrat und Professor in Berlin,
Dr. Friedrich Stein, Professor in Leipzig.
Herausgegeben von
Dr. Karl v. Birkmeper,
Geh. Hofrat, Professor der Rechte in München.
Zweite, gänzlich umgearbeitete, vermehrte und neu ergänzte Auflage.
Lex. 8°9. M. 32,—. Geb. M. 36,—.
Inhalt:
Einführung in die Rechtswissenschaft vonDas Zivilproze#hrecht von Dr. Frie drich
Dr. Erwin Grueber, Professor in Stein, Professor in Leipzlig.
München. Konkursrecht und Konkursprozeß von Dr.
Das römische Recht von Dr. Franz Leon- Faleheich Hellmann, Professor in
ünchen.
Das Strafrecht, das Militärstrafrecht von
Dr. Karl v. Birkmeyer, Geh. Hofrat,
Professor in München.
Das Strafprozeßrecht, das Militärstraf-
gerichtsverfahren von Dr. Karl v.
Lilienthal, Geh. Hofrat und Professor
in Heidelberg.
Das Bölkerrecht von Dr. Franz v. Liszt,
Geh. Justizrat und Professor in Berlin.
Das Kirchenrecht von Dr. Paul Hinschius,
Geh. Justizrat und Professor in Berlin.
hard, Professor in Marburg.
Deutsche Rechtsgeschichte und Grundzüge
des deutschen Privatrechts von Dr.
Heinrich Otto Lehmann, Geh.
Justizrat und Professor in Marburg.
Das bürgerliche Recht von Dr. Franz
Bernhöft, Professor in Rostock.
Haudels, See= und Wechselrecht von Dr.
Heinrich Otto Lehmann, Geh.
Justizrat und Professor in Marburg.
Staatsrecht und Berwaltungsrecht von Dr.
Adolf Arndt, Prof. in Königsberg.
Daß von dem rühmlichst bekannten und weit verbreiteten Werke schon nach wenigen
Fahren eine neue Auflage notwendig geworden ist, beweist, daß ein Bedürfnis nach
einer derartigen Encvklopädie bestand und daß deren hoher wissenschaftlicher Wert
Überall anerkannt und gewürdigt worden ist.
Plan und Methode der ersten Auflage sind festgehalten worden: die Darstellung
der geschichtlichen Entwickelung sowie der Rechtsquellen sind mit der Darstellung der
einzelnen Distiplin verbunden, so zwar, daß sie stets die Einleitung der betreffenden
Diszivlin bilden. Dadurch ist Geschlossenheit und Übersichtlichreit des Ganzen
erreicht worden.
Die zweite Auflage ist ergänzt worden durch zwei neue Abschnitte: das Militär-
strafrecht (v. Birkmeyer) und das Militärstrafgerichtsverfahren (v. Lilienthal), deren Auf-
nahme bei der wissenschaftlichen Bedeutung dieser Materien und bei ihrer praktischen
Wichtigkeit für diejenigen, deren Bedürfnissen das Unternehmen in erster Linie dienen
soll, unumgänglich erschien. Auf der anderen Seite ist die Darstellung des römischen
Rechts auf den bescheideneren Raum zurückgeführt worden, der seiner nunmehrigen
Stellung als einer rein propädeutischen Wissenschaft entsprechen dürfte.
Die Encyklopädie der Rechtswissenschaft von Birkmeyer ist eine im Einne der
Allgemeinverständlichkeit verfaßte, aber wissenschaftlich gehaltene Gesamtübersicht über
den Stand der heutigen Rechtswissenschaft.