fullscreen: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

271 
3if 
Qualifika 
— — — 
272 
eer III. 
tions = Buch 
über die Kriminal" Verhandlungen bei den Untergerichten des N. Kreises. 
Geführt bei dem kdniglichen Appellationsgerichte zu R. und angefangen 138 
  
Würdigung der Funktion. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
#radrum, verzd- 
Monat mit- die hunss- 
Person vor= « gert . odber Sonsti 
und nstrulr= und züg= Gut. tel- schlecht'derVer- ge 
—l lich maͤ- P“ tion weissBemerkung. 
Amtswürde Würdl= iw · big. ¾ kassirt.buch. 
— ulet. Fol. 
N. N.Sablnass. Au“porzüg—s’ä]- HKescbleo1- Be:x Ueber dleses belm- 
Assessor des Leer gustch. nigt. lobungs, liche Verbrechen so- 
Landgerichts Pero.veso. buch derte die Instruktion 
München.pebeei. Fol. 16, viele Geistesanstren- 
gung, Erfabhrungen 
und febr bebn same 
Tragen in dem Kon- 
###vur. Instruenk ge- 
mnügte al diesem, und. 
wollendete dle In-! 
struktion in möaglichst 
burzem Seitraume. 
(Die Aufnahms-Prüfung prorestantischer Pfarr= einzureichen. Bei Vernachlässigung irgend 
amts-Kandidaten für den April dieses Jahrs 
betreffend.) 
In Felge der allerhöchsten Verordnung 
in dem X. Srück des königlichen allgemeinen 
Regierungsblatts 1800. die Prüfung pro- 
testantischer Pfarramts-Kandidaten betresffend, 
wird die erste. Aufnahms-Prüfung für dieses 
Jahr in der Woche vom 20. bis 27. April 
angefangen werden. 
Alle, welche sich bei derselben einfinden 
wollen, werden demnach erinnert, sämtli= 
che, wegen des Inhalts der Anmeldung und 
ihrer Beilagen in der königlichen Instruktion 
enthaltenen Worschriften sorgfältig zu beob- 
achten, auch (die Bittschrift ausgenommen) 
alles, was eingesendet werden muß, in duplo 
eines wesentlichen Requisits, wäre die Nicht- 
zulassung zu dem jezigen Prüfungstermine un- 
vermeidlich. 
Diejenigen hingegen, welche sich dazu qua- 
lificiren, werden in der nämlichen Ordnung, 
wie ihre Meldungen an die königliche Kom- 
mission zur theologischen Aufnahme-Prüfung 
eingehen, dazu durch besondere Ausschreiben mit 
Anzeigung des Predigttertes einberufen werden. 
Nürnberg den 3o. Jäduner 1871. 
Königliche zur theologischen Auf- 
nahmos-Prüfung verordnete Kom- 
mission. 
Cella. D. Baper. Junge. Veillodter. 
Kiefhaber.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.