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14. (Nicht Zutrefsendes ist zu durchstreichen)
a) D (Namen der Aufgenommenen)
zahlt für seine — ihre — Verpflegung auf eigene Kosten in der Krankenabteilung
des Instituts (je) el an und ist — sind — auch im Besitze der Mittel
für die Rückreise.
b) (Nur bei Unbemittelten auszusüllen.)
Die Verpflegungslosten für den — die — unbemittelte Kranke (Name)
sind nach der Enklassung bei der Gemeindekasse zu liquidieren.
Dem — der
ist ein Ausweis zur Erlangung von Fahrpreisermäßigung gemäß der Zusatzbestimmung
unter V. B. zu §8 11 des Deutschen Eisenbahn-Personen= und Gepäcktarifs, Teil 1, aus-
gestellt. Das Königliche Institut wolle auf dem Ausweise den Tag der Rückreise nach
ersolgter Entlassung eintragen.
c) Der — die
sorgt in Berlin für Unterkunft auf eigene Kosten und Verantworlung bei — im —
(bei Verwandien, im Gasthause usw.)
und wird zur ambulatorischen Behandlung empfohlen.
15. Der uneröffnele Kopf des gelöteten Tieres wird durch den — die —
nebst Begleitschein hiermit überbracht — alsbald üÜbersandt.
(Ort) , den 19
(□ ) Der Gemeindevorfland.
Anmerkung: Es #nd bei der Aufnahme im voraus für ledes Kind unter 12 Jutren 4574
la sede ällere Person 60 .“ anzuzahlen:; der etwa nicht verbrauchte Ge- beirag- wird
ei der Entlassung —#“#