Die Haftung des annektierenden Staates für
die Schulden des annektierten Staates.
Ein Beitrag eines englischen Gerichts zum Völkerrecht.
Von
Dr. C. H. P. InuuLsen, Birkbeck Bank Chambers, Holborn,
London W.C.
Im Juni 1904 erhob eine südafrikanische Minengesellschaft
ın England eine Klage gegen die englische Krone auf Rückgabe
von Gold oder Erstattung des Wertes desselben. Klägerin führte
in der Klage aus, dass Gold im Gesamtwerte von £ 3804, Eigen-
tum der Klägerin, von Beamten der südafrikanischen Republik
beschlagnahmt worden sei, nämlich Gold im Werte von £ 1104
am 2. Oktober 1899 während des Transports von Johannesburg
nach Kapstadt, und ferner Gold im Werte von £ 2700 am
9. Oktober 1899 im Bankgebäude der Klägerin. Beide Posten
Gold seien für die Zwecke der südafrikanischen Republik be-
schlagnahmt worden, welche nach dem Rechte der Republik ver-
pflichtet gewesen sei, entweder das Gold der Klägerin zurück-
zugeben oder derselben- den Wert desselben zu erstatten: Kläge-
rin habe weder das Gold zurückerhalten, nöch irgend eine Zah-
Jung für dasselbe empfangen. Am 11. Oktober 1899, 5 Uhr
Nachmittags, sei der Krieg ausgebrochen, und zufolge einer vom