Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Abschluss, so auch bei Erfüllung des Vertrages steht sie ausser- 
halb der Kontrolle des Rechts des Staates; ihre eigenen Gerichte 
können ihre Handlungen nicht prüfen.* 
Klägerin hat schliesslich behauptet, dass unsere Auffassung 
sich mit amerikanischen Entscheidungen und mit Entscheidungen 
unseres Court of Chancery nicht vereinigen lasse. 
Die Entscheidungen des Supreme Court of the United. States 
betreffen Rechte der Eigentümer von Immobilien in Gebieten, 
welche früher Bestandteile unabhängiger Staaten waren und von 
den Vereinigten durch Zession oder Annexion erworben wurden. 
Zitiert wurden United States v. Parchemin (7 Peters 82), Mit- 
chell v. United States (9 Peters 733), Smith v. United States 
(10 Peters 326) und Strother v. Lucas (12 Peters 410), betreffend 
Rechte an Immobilien in Florida, Louisiana, und Missouri. In 
allen Fällen handelte es sich um Zession; in allen Fällen schützten 
Zessionsverträge und spätere Gesetze der Vereinigten Staaten 
die Rechte der Eigentümer von Privatvermögen, wie sie zurzeit 
der Zession existierten; die einzige Frage war, ob unter den 
Umständen des einzelnen Falles Privatvermögensrechte existierten 
und gegen die Vereinigten Staaten erzwungen werden konnten; 
eine Verpflichtung des die Gebiete erwerbenden Staates, in irgend 
einer Beziehung die Verpflichtungen des ursprünglichen Staates 
zu erfüllen, stand nicht in Frage; die Stellen auf S. 86 in 7 
Peters, auf S. 733 in 9 Peters und auf S. 329 in 10 Peters, welche 
alle dasselbe besagen, sind ausschliesslich mit Bezug auf Privat- 
vermögensrechte individueller Personen auszulegen, Rechte an 
Vermögen in einem Lande, welches von einem anderen Lande 
annektiert wurde. Ein Fall, in welchem ein ähnliches Prinzip 
auf persönliche Verträge oder Verpflichtungen vertraglicher Na- 
tur — kontrahiert zwischen einem zedierenden oder eroberten 
Staat und Privatpersonen — angewendet würde, ist nichtbekannt. 
Die Pflichten erobernder Staaten mit Bezug auf Privatvermögen 
von Privatpersonen, insbesondere mit Bezug auf Immobilien, an
	        
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