Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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enge Anschluss an zahlreiche französische Berufsgenossen lässt mich ganz 
frei vom Verdachte nationaler Vorurteile, ein solches Unternehmen als 
nutzlos, aber nicht gefahrlos bezeichnen. — Wer das französische 
Werk im Original zu benutzen gedachte, war sich immer über. die partei- 
politische Stellung des Autors völlig klar: das deutsche Lehrbuch 
des Völkerrechts von BONFILS-GRAH führt unter deutscher Flagge literarisch 
zweifelhafte Ladung. Dieses Urteil, das auf Klarheit der Verhältnisse 
grössten Wert legt, hält uns nicht ab, willig anzuerkennen, dass FAUCHILLE 
sowohl wie GRAH durch Beibringung eines unfassenden literarischen Appa- 
rates den greifbaren Nachweis der grossen Schaffenslust erbracht haben, 
der in allen Kulturvöikern lebendig ist, um der Völkergenossenschaft in 
Krieg und Frieden die Grundlagen eines wissenschaftlich gesicherten Rechts- 
eystems zu schaffen. Vielleicht rechtfertigt dieser hohe Zweck auch minder 
taugliche Mittel. Stoerk.
	        
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