Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Hafen von Wladiwostok, früher Port Arthur in Betracht. (Dass 
Port Arthur als russisches Gebiet anzusehen war, ebenso wie 
Kiautschou als deutsches, ist neutralitätsrechtlich zweifellos.) 
Dass aber nicht jeder neutrale Hafen, den die Flotte anläuft, 
Kohlen nach dem Höchstmasse liefern darf, liegt auf der Hand. 
Sonst könnte, infolge häufigen Hafenanlaufens, die Flotte durch 
die Hilfe der Neutralen in den Stand gesetzt werden, monate- 
lang Kriegsoperationen auf dem Seekriegsschauplatz auszuführen. 
Andererseits würde es aber zu unbilliger Verzögerung und 
sogar zu Chikane führen, wollte ein neutraler Staat nur so viel 
Kohlen liefern, als unter Hinzurechnung der auf dem Kriegs- 
schiff etwa noch vorhandenen Kohlenmenge zur Erreichung des- 
jenigen nächsten Hafens nötig ist, in dem weitere Kohlen einge- 
nommen werden können. (Die Neutralitätsregeln für den Be- 
reich des Suezkanals vom 10. Febr. 1904 enthalten allerdings 
eine solche Bestimmung, beruhen aber wohl auf den besonderen 
Verhältnissen dieser Wasserstrasse.) Es erscheint vielmehr an- 
gemessen, die Ergänzung des Kohlenvorrats dahin zu gestatten, 
dass der nächste heimatliche oder der nähere neutrale Bestim- 
mungshafen (nicht ein feindlicher Hafen, da es sich dann um Be- 
förderung kriegerischer Massnahmen handeln würde), der nach 
dem Plane des Schifis- oder Flottenkommandanten angelaufen 
werden soll, erreicht werden kann. Vorher hat freilich die 
Hafenbehörde sich zu überzeugen, inwieweit nach Massgabe des 
auf dem Schiff noch vorhandenen Kohlenvorrats eine Kohlennot 
besteht. Doch wird das Ehrenwort des Schiffskommandanten 
nach völkerrechtlichen Grundsätzen genügen müssen. Vorbild- 
lich dürfte ein Erlass des englischen Kolonialsekretärs vom 
16. Februar 1904 sein, wonach die Kohlenlieferung abhängig ge- 
macht wird von einer auf Ehrenwort abgegebenen schriftlichen 
Erklärung des Schiffskommandanten, in welcher die an Bord 
noch vorhandene Kohlenmenge und der nächste Hafen, den der 
Kommandant anlaufen will, anzugeben ist
	        
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