Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Einzelstaatsrechtssatzes aus betrachtet „legitim“ ist oder nicht. 
Dies hat mit unserer Frage gar nichts zu tun und ist nur irre- 
führend. Keine Staatsgewalt — einmal existent geworden — 
ist von einer ihr bereits tatsächlich unterworfenen Einzelperson 
oder einem ihr unterworfenen Verbande im juristischen Sinne 
anfechtbar. Für den privatrechtlichen Begriff Anfechtbarkeit 
ist bei einer Untersuchung über die Entstehung des Gesamt- 
staates kein Raum. Der Gesamtstaat, der durch das Auftreten 
und Tätigwerden neustaatlicher Organe geworden ist, gehört in 
keiner Weise vor das Forum eines Einzelstaates, der ihm unter- 
worfen ist. Dem Ne.ustaat wäre kein Stück von seinem Wesen 
genommen worden, wenn eine Landesvertretung nachträglich 
hätte Schwierigkeiten machen wollen. Vom politischen Stand- 
punkt aus freilich mag man den Wert einer solchen Tatsache 
anders zu schätzen haben. Legitimität ist kein \Wesensmoment 
der Staatsgewalt.e. Mit dem Wesen der Staatsgewalt ist es un- 
vereinbar , dass sie „in der Schwebe“ ist, dass man ihre Ent- 
stehung, Fortdauer und Ewigkeit auf etwas anderes gründet als 
ihren eigensten Willen. 
Dem Kuntze’schen Gebäude fehlt, soweit er es in Gebiet 
des Öffentlichen Rechtes setzt, um die Entstehung des Bundes- 
staats darin unterzubringen, das Fundament; die tatsächlichen 
Grundlagen sind nicht vorhanden. Der Neustaat entstand nicht 
durch Vereinbarung der 22 Staaten, er wurde nicht durch ihr 
Zusammenhandeln ins Leben gerufen. Die causa efficiens war 
das Tätigwerden neustaatlicher centraler Organe. Der Wille, 
zu dem sich die Einzelstaatswillen vereinigt haben sollen, ist ein 
Schatten, etwas lediglich Gedachtes, nicht im Reich der Wirk- 
lichkeit. Er ist unvermögend, den bislang nur vorgestellten Ge- 
samtstaat, den neuen Staat als Macht in die Erscheinung zu 
rufen, in Tat umzusetzen, was den Einzelpersönlichkeiten und 
den Organen der Einzelstaaten vorschwebte. Nicht auf dem 
Willen der Einzelstaaten, auch nicht ihrer Summe, sondern auf
	        
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