Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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drigen Renten von In- und Ausländern niemals ereignen,, dass 
die Berufsgenossenschaft die Geister, die sie vielleicht durch die 
von ihr gegebene Anregung selbst gerufen hat, nicht wieder los 
zu werden vermag, indem sie durch das Schiedsgericht zur Zah- 
lung einer grösseren als der von ihr beabsichtigten Abfindungs- 
summe gezwungen wird: hält das Schiedsgericht letztere im Ver- 
hältnis zu der Höhe der bisherigen Unfallrente für zu niedrig’, 
oder wird der Rentenfestsetzungsbescheid gleichzeitig mit dem 
Abfindungsbescheid zum Gegenstande der Anfechtung beim 
Schiedsgericht gemacht und als zu gering bemessen anerkannt, 
weil der Jahresarbeitsverdienst grösser war, oder weil die Erwerbs- 
beschränkung einen höheren Grad erreichte, so steht der zweiten 
Instanz nur die Befugnis zu, die Entscheidung der ersten wegen 
der Abfindung aufzuheben und, soweit der Rentenfestsetzungs- 
bescheid gleichfalls angegriffen war, in Bezug auf die ferner zu 
zahlende Unfallrente eine Verurteilung eintreten zu lassen. Es 
lässt sich trotzdem nicht leugnen, dass es ungleich vorsichtiger. 
ist, wenn die Berufsgenossenschaft zunächst die Rentenfestsetzung 
vornimint und abwartet, ob mit Erfolg Rechtsmittel dagegen ver- 
folgt werden. Sie hat dann bei ihrer späteren Entschliessung 
über die Abfindung einen sicheren Ueberblick; auch der Bezugs- 
berechtigte weiss, woran er ist, und die Einigung über die Ab- 
findungssumme wird viel leichter zum Abschluss zu bringen sein, 
wenn nicht mit einer unbekannten Grösse gerechnet zu werden 
braucht. 
Der Vollständigkeit wegen soll erwähnt werden, dass unter 
Umständen mehrere Renten derselben Person neben oder 
nacheinander zur Abfindung gebracht werden können, mag es 
sich dabei um eine und dieselbe Berufsgenossenschaft oder um 
ı Die dreifache Jahresrente als Abfindungsbetrag ist wohl nur ausnahms- 
weise für genügend zu halten; der 5—#fache Jahresbetrag erscheint eher 
angemessen. 
2 Lass, S. 371 fg. empfiehlt mit Recht bei den Ausländer-Abfindungen 
dasselbe Verfahren. |
	        
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