Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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die. Vermutung- ausgesprochen, dass den Anlass zu jener Rechts- 
verletzung nicht sowohl die Vereinigung der Interna und Ex- 
terna, wie es die spätere Ministerialtheorie konstruiert, als viel- 
mehr die von der Instruktion verfügte Unterstellung auch nicht- 
städtischer Schulen unter die städtische Schuldeputation ge- 
geben hat. Nun steht im FrE£yschen Entwurf der Satz: „Gut 
wäre es, wenn auch die Königlichen und Armenschulen abge- 
geben und der städtischen Administration unterworfen würden, 
weil sich dann nur ein vernünftiges Ganze bilden lässt.“ Un- 
mittelbar darauf folgt die Erwähnung des Polizeidirektors. Un- 
zweifelhaft haben dem Verfasser der Ministerialinstruktion von 
1811 diese Akten vorgelegen; er hat die beiden Sätze absicht- 
lich oder missverständlich in Zusammenhang gebracht; und in- 
dem er der Anregung wegen der nichtstädtischen Schulen Folge 
gab, gewissermassen als Aequivalent den Einfluss des Staates 
auf die Bildung der städtischen Schuldeputation in jener ge- 
setzwidrigen Weise verstärkt. Hinc illae.lacrimae, die die städtir 
sche Schulverwaltung seit fast 100 Jahren weinen muss. Nach- 
her hat man dann die nichtstädtischen Schulen fast ausnahms- 
los der städtischen Verwaltung wieder entzogen; die staatliche 
Bevormundung aber trotzdem beibehalten, und sie nunmehr mit 
jener Theorie von der Vereinigung der angeblich staatlichen In- 
terna und städtischen Externa „begründet“, ohne sich dabei durch 
die Tatsache stören zu lassen, dass wiederum alle wesentlichen 
Interna nicht mit den Externis in der städtischen Schuldepu- 
tation vereinigt; sondern im Gegenteil der staatlichen Lokal- 
und Kreisschulinspektion vorbehalten wurden. Und schliesslich 
— Ende gut, alles gut — hat man den Städten auch die Ver- 
fügung über die Gebäude, die doch gewiss zu den Externis ge- 
hört, streitig gemacht! Ach ja, es ist ein köstliches „Schulrecht“, 
das der kultusministerielle Absolutismus im Staate des „suum 
cuique“* geschaffen hat! 
Die beiden zuletzt erörterten Punkte bestätigen das schon
	        
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