— 245 —
denn er hatte gerade die Ideen gegeben, mit der Redaktion hat
er dagegen nichts zu tun gehabt; es bleibt also nur die Wahl
zwischen SCHRÖTTER und FRIESE“* u. s. w. ÜUeberaus merk-
würdig, dass MEIER hier nur gerade nicht auf den Namen des
einzigen Mannes kommen will, der allein gemeint sein
kann, auf den alle Momente absolut zutreffen, — nämlich
WILCKENS. Er war in der Tat der redigierende Geheimrat, dem
der Sinn des Gesetzes erst von selbständigen Geistern, von STEIN
und: FREY gegeben werden musste, der aber dann die Sache mit
pflichtmässigem Fleisse nach Vorschrift erledigte; der also nach
MEIERs eignen Worten „die St.O. ohne rechtes Bewusstsein.
redigiert hat.“ Dass SCHÖN mit seiner Charakteristik von
WILCKENS Arbeitsart den Nagel auf den Kopf getroffen hat,
ergibt sich jetzt auch aus den Darlegungen LEHMANNs (Ursprung
8. 483 ff.; STEIN II. S. 474.). Wohl erschien die Formulierung
von 200 Paragraphen innerhalb weniger Tage als eine erstaun-
lich fleissige Leistung. „Bei schärferer Prüfung gelangt man
zu einem andern Urteil.“ WILCKENS nämlich „hat sich die
Sache leicht gemacht“, indem er sich in Inhalt wie Form teils
an das A.L.R., besonders aber an das hielt, „was ihm aus den
Federn von FREY und STEIN zugegangen war.“ Dies Urteil be-
legt LEHMANN durch ausführliche wörtliche Gegenüberstellungen.
„Nicht einmal da, wo eine Abweichung vorzu-
liegen scheint, ist sie in Wahrheit immer vor-
handen.“ Wenn WILCKENS aber ausnahmsweise einmal eine
eigene Leistung riskiert, dann zeigt sich recht handgreiflich, dass
ihm der Sinn des ganzen Gesetzes wirklich erst gegeben werden
musste. (Gegenüber einem solchen eigenhändigen Geistesprodukte
von WILCKENS erklärt FREY, „kaum seinen Augen getraut zu
haben. Ich war aus dem liberalen System, welches das Ganze
beherrscht, wie durch einen Zauberschlag herausgeworfen und
fand die alten Fesseln wieder, welche man ganz zu zerbrechen
bemüht war.“ (LEHMANNa.a.0.S. 489 resp. 3.477). Der WILCKENS-