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vom Standpunkte ihrer Bedeutung für das öftentliche Leben des
Staates betrachtet sehr stark von einander unterscheiden. Inner-
halb der Gruppe der nichtdeutschen Germanen erscheinen als
kompakte nationale Gebilde die Nord- und Westfriesen mit 20 545
Köpfen und die Dänen mit 119153 Zugehörigen, die übrigen
21 656 nichtdeutschen Germanen Preussens mit deutscher Reichs-
angehörigkeit verteilen sich auf Vlamen, Holländer, Schweden,
Isländer und Engländer und entbehren der nationalen Boden-
ständigkeit. Dasselbe gilt innerhalb Ger slawischen Gruppe für
die 14921 Russen, Ruthenen, Bulgaren, Tschechen, Slowaken,
Slowenen, Kroaten, Serben und anderen fremdsprachigen Splitter
der preussischen Bevölkerung, während die übrigen preussischen
Slawen, nämlich 3 190 035 Polen, 152 741 Masuren, 101 851 Ka-
schuben, 65 885 Wenden und 62412 Mähren, alle Vorbedingungen
für die Erhaltung und Pflege nationaler Sonderart erfüllen.
Ebenso die dritte, in sich .einheitliche Gruppe der Lettoslawen
(Letten, Kuren, Littauer) mit 112318 Zugehörigen. Von den
Lateinern dagegen kommen höchstens die 10311 Weallonen na-
tionalpolitisch in Betracht, für die 4435 Franzosen, Spanier,
Portugiesen, Italiener, Rumänen u. s. w. ist die gleiche politische
Bedeutungslosigkeit anzunehmen wie für die 700 Angehörigen
anderer Rassen. Die natürliche Eignung zum Aufstellen und
Verfechten eines nationalpolitischen Sonderprogramms besitzen
also von den fremdsprachigen Elementen der reichsangehörigen
preussischen Bevölkerung an sich nur die Friesen, Dänen, Polen,
Masuren, Kaschuben, Wenden, Mähren, Lettoslawen und Wal-
lonen. Jedoch auch von diesen Völkerschaften sind die meisten
weit davon entfernt, ein derartiges Programın aufstellen zu wol-
len: abgesehen von einigen schüchternen Versuchen, die in
jüngster Vergangenheit zur Durchsetzung besonderer parla-
mentarischer Vertretung masurischen und littauischen Volks-
tums gemacht worden sind, lassen sich die genannten Gruppen
mit zwei Ausnahmen samt und sonders an. der pfleglichen