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Wesen des Staates und die Grenzen seiner Befugnisse weder für das Staats-
recht noch für das Völkerrecht erklären. LARAND.
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Oesterreichisches Verwaltungsarchiv. Herausgegeben von Dr. FERD.
SCHMID, Universitätsprofessor in Innsbruck. IL Jahrgang 1905. Wien
und Leipzig.
Bei der Besprechung des 1. Jahrgangs dieser wertvollen Zeitschrift im
Arch. Bd. 19 S. 622 ff. sind bereits die in den beiden ersten Heften des
II. Jahrganges enthaltenen Abhandlungen erwähnt worden. Inzwischen ist
das österr. Verwaltungsarchiv seinem Programm gemäss rüstig fortgeschrit-
ten und hat eine Fülle interessanten Materials gebracht. Abgesehen von
kürzeren Mitteilungen und zahlreichen Literaturbesprechungen enthält .der
Band eine Zusammenstellung der bergrechtlichen Judikatur des Jahres 1903
von Dr. Ausx. ToLptr und eine lehrreiche Erörterung der verwaltungsrecht-
lichen Bedeutung der österr. Gesetzentwürfe zur Bekiümpfung des unlauteren
Wettbewerbs von Dr. OrTo LEONHARD. Von den Abhandlungen, welche an
der Spitze jedes Heftes stehen, sind folgende besonders hervorzuheben. Prof.
PRAZAK erörtert die Bedeutung der res judicuts im österreich. Verwaltungs-
rechte und, stellt dabei namentlich die Verschiedenheit dar, welche hin-
sichtlich der Rechtswirkungen zwischen konstitutiven und deklaratorischen
Verwaltungsnkten besteht. Dr. Kowarz behandelt eine praktisch sehr wich-
tige, in der Literatur aber kaum jemals eingehend und im ganzen Umfang
erörterte Materie des Benmtenrechts, nämlich die Berufsbildung der österreich.
Eisenbahnberinten. Eine scharfsinnige Untersuchung widmet Dr. FRIEDB.
HorMmanNn dem Delegationerecht der österr. Gemeindevertretungen, welche. zu
dem Resultat kommt, dass dieses Recht den Statutargemeinden auf Grund
ihrer Geschüftsordnungen zusteht, den anderen (demeinden dagegen nicht.
Ueber die bisherigen Versuche einer Reform des österr. Finanzstrafprozesses
berichtet ausführlich TuronD,. EeLaurr. In übersichtlicher Weise gibt. Dr.
Ritter .v. STROBL-ALBEG eine Darstellung des k. k. Hofdienstes. Mehr das
volkswirtschaftliche Gebiet, als das verwaltungsrechtliche betreffen die Ab-
handlungen von Dr. Aurx. Horovırz über den Gerste- und Malzzoll und
vom Ingenieur J. KAFTAN über die Flussregulierungen in Böhmen. —
Vom Jahrgang III. (1906) angefangen wird die Zahl der jährlich er-
scheinenden Hefte auf zehn vermehrt; davon sind bisher bereits vier erschie-
nen. Eine Besprechung behalten wir uns bis zur Vollendung des Jahrgangs
vor. LABAND.