Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

— 3566 — 
Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmanns- 
gerichte. 
Von 
Oberlandesgerichtsrat Dr. BEwER in Köln. 
I. Einfache und zusammengesetzte Bezirke. 
1. Das Gewerbegerichtsgesetz vom 29. September 1901 und 
das Gesetz betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904 
gehen beide von der Regel aus, dass die Bezirke des Gewerbe- 
oder Kaufmannsgerichts sich mit dem politischen Bezirke der Ge- 
meinde oder eines weiteren Kommunalverbandes decken sollen. 
Diese regelmässigen ‚Gerichtsbezirke kann man Grundbezirke, 
einfache Bezirke nennen. Ueber sie bestimmt der $ 1 Abs. 2,4 
des Gew.Ger.Ges., dem der $ 1 Abs. 2, 4 des Kauf.Ger.Ges. 
nachgebildet ist: 
Abs. 2: Die Errichtung erfolgt für den Bezirk einer 
Gemeinde durch Ortsstatut nach Massgabe des $ 142 der 
Gewerbeordnung. Die Entscheidung der höheren Verwaltungs- 
behörde über die Genehmigung des Statuts ist binnen sechs 
Monaten zu erteilen. Die Entscheidung, durch welche die Ge- 
nehmigung versagt wird, muss mit Gründen versehen sein. 
Abs. 4: Imgleichen kann ein Gewerbegericht für den Be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.