Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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gelangt, verjünge, verengere sich, um zügleich im Innern, gegen- 
über den einzelnen Staatsbürgern zu wirken. Bei näherer Prü- 
fung erweist sich aber diese Vorstellung als gänzlich verschwommen 
und :in sich widerspruchsvoll. Das Ganze, das sich verjüngt, um 
in sein 'eigenes Inneres zu treten, kann eben nicht mehr das 
Ganze, sondern nur ein Teil desselben sein. 
Man sage: nicht, es sei das „geistige Ganze“, welches mit 
den wirklichen Teilen des wirklichen Ganzen in Beziehung .trete. 
Mit einem solchen Kunstgriffe würden wir den Boden der em- 
pirischen Betrachtung verlassen. Und welcher Gewinn damit 
erzielt werden könnte, ist nicht einzusehen. Es liegt ja auf der 
Hand, dass das „geistige“ Ganze, die. geistige Einheit nichts an- 
deres ist als ein Gedankenbild. Ist dieses Bild aber bloss die 
Vorstellung des wirklichen Ganzen, so hat es keine eigene ge- 
sonderte Existenz, man würde denn Zuflucht nehmen zu einer 
blossen Fiktion. 
Liesse sich vielleicht das innere Staatssubjekt so erklären, 
dass dasselbe bestände aus den Behörden des Verbandes in ihrer 
Gesamtheit? Unzweifelhaft würde man so ein Subjekt finden, das 
Substanz hat und nicht ein blosses Gedankenbild oder eine Fik- 
tion bedeutet!. Allein abgesehen von. der Schwierigkeit, den 
Behördenkreis rechtlich zu umschreiben, würden wir damit doch 
wieder ein neues Subjekt erhalten, das im Verbande wirkte und 
vom Staate, als der Gesamtheit verschieden wäre. Dieser Staat 
bedeutete ein Beamtenstaat im Staate. 
Konstruiere man das interne Staatssubjekt, wie immer man 
will, so kann dasselbe doch niemals identisch sein mit dem wirk- 
1 BURCKHARDT, Kommentar der Schweiz. Bundesverfassung, S. 5: „Die 
Gesellschaft als rechtlich organisierte Vielheit von Individuen ist der Staat 
im weiteren Sinne, nämlich der Staat im Gegensatz zu anderen Staaten; 
der Behördenorganismus innerhalb dieser Vielheit ist der Staat im engeren 
Sinne, nämlich im Gegensatz zum einzelnen Bürger, welcher den Behörden 
gegenübersteht.*
	        
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