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Landtage von 18303°: aufs nene machte sich der Adel zum Ver-
treter der alten Beschwerden über die Vergewaltigung der pol-
nischen Sprache. Obgleich nun die beiden anderen Stände sich
diesen Rekriminationen nicht angeschlossen und insbesondere
feierlich erklärt hatten, sie wollten „keine politische Absonde-
rung“ von den übrigen Provinzen, sah sich doch der König ver-
anlasst, in dem Landtagsabschiede vom 14. Februar 1832 auf
die Angelegenheit mit folgender bedeutsamen Erklärung zurück-
zukommen: „Wir haben (in dem Zuruf vom 15. Mai 1815) den
Einwohnern des Grossherzogtuns Posen eröfinet, dass Wir ihnen
durch ihre Einverleibung mit Unserer Monarchie ein Vaterland
gegeben, olıne dass sie ihre Nationalität verläugnen dürfen, es
ist ihnen dabei die Teilnahme an der den übrigen Provinzen
Unseres Reiches zugesicherten ständischen Verfassung, sowie die
Aufrechterhaltung ihrer Religion und der Gebrauch ihrer Mutter-
sprache, neben der deutschen, zugesichert worden. Dieser
Unser Allerhöchster Wille ist auch genau und ohne alle Beein-
trächtigung in Erfüllung getreten... Ein Mehreres zu thun und
den: der polnischen Abkunft angehörigen Einwohnern der Pro-
vinz Posen einen ... Vorzug... zu gewähren, hat keineswegs in
Unseren Absichten gelegen. Es würde sich auch eine selche,
nach einer politischen Absonderung hinstrebende Ausdehnung
der Ansprüche eines Unseren Staaten einverleibten Volksstammes
weder mit der landesväterlichen Zuneigung vereinigen lassen, mit
welcher Wir alle Unsere Unterthanen umfassen, noch der not-
wendigen Einheit eines gemeinsamen Staatsverbandes entsprechen.
Indem Wir daher den Provinzialständen hiermit Unsern ernst-
lichen Willen kundgeben, die Provinz Posen auch ferner nur als
einen Bestandteil Unseres Reichs zu betrachten, ... . erwarten Wir
auch von den Provinzialständen, dass sie sich für die Zukunft...
jeder willkürlichen Deutung Unseres Königlichen Wortes gemes-
senst enthalten wollen. Die Provinzialstände werden übrigens in
% Der zweite Landtag d. Grosshersogt. Posen 1830. 8. 28.