— 392 —
Gegenüber dem individuellen und privaten Elemente will man
mit dem Ausdruck Staat, namentlich in der politischen Sprache
auf die staatliche Machtfülle hinweisen, die dem Gesetzgeber, der
Regierung und den höchsten Verwaltungsbehörden zukommt und
die imstande ist, helfend einzugreifen. Man will das massgebende
Moment im staatlichen Verbande hervorheben, dem es möglich
ist, die Bedürfnisse zu befriedigen, den gehegten Erwartungen
entgegenzukommen. Es ist das staatliche Moment, an das man
seine Anforderungen stellt, auf das man seine Blicke richtet, von
dem man etwas hofft oder fürchtet. So spricht man vom Staate,
welcher der Industrie, dem Gewerbe, der Landwirtschaft helfend
zur Seite stehen soll. Es soll nicht alles rein nur der privaten
Tätigkeit überlassen bleiben, die staatlichen Behörden sollen hier
eingreifen. Dabei hat man noch keinen Anlass, speziell anzu-
geben, durch welche Behörde das staatliche Moment gerade ver-
körpert werde; die Hauptsache bleibt, dass dieses Moment regsam
wird. Fragen: welche Stellung soll der Staat zur Auswanderung,
zur Bevölkerungsbewegung, zur Alkoholfrage, zur Krankenpflege etc.
einnehmen, sind Fragen des Verhältnisses staatlicher Momente
zur privaten, gemeindeweisen oder genossenschaftlichen Betätigung.
Der Gedanke an die Vornahme einer juristischen Konstruktion,
wonach dieser Staat ein Rechtssubjekt sei, liegt hier ferne; eher
liegt das Betreten des Gebietes der Allegorie vor.
Im Bundesstaate treffen wir eine Gegensätzlichkeit staatlicher
Aufgaben gegenüber denjenigen in den Gliedstaaten an. Es liegt
nahe, sich zur Bezeichnung des bundesstaatlichen Momentes des
kurzen Ausdruckes Bund, bezw. Reich zu bedienen. Wenn Art. 2
der deutschen Reichsverfassung bestimmt, dass das Reich das
Recht der Gesetzgebung auf bestimmten Gebieten ausübe, so. wird
dabei als Gegensatz die Kompetenz der Gliedstaaten gedacht;
es will betont werden, dass gewisse Befugnisse dem Bundesgesetz-
geber zustehen und nicht in die ausschliessliche Kompetenz .der
Gliedstaaten fallen. Aehnlich stossen wir in der schweizerischen