Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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1897/1900 Bd. 1 Vorlagen 8. 185). Gegen diesen Gesetzent- 
wurf erhob die Schaumburgische Regierung Einspruch, verlangte 
seine Zurückziehung (ebendaselbst S. 316) und rief, als eine 
Einigung nicht zu erzielen war, die Entscheidung des Bundesrats 
an (S. 320; Drucksachen des Bundesrats 1898 Nr. 8). Der Bun- 
desrat beschloss unter dem 3. Februar 1898, die Lippische Re- 
gierung zu ersuchen, vor Erledigung des Schaumburgischen An- 
trags der Beratung des angefochtenen Gesetzentwurfs keinen Fort- 
gang geben zu lassen (Protokolle des Bundesrats $ 81). Diesem 
Ersuchen wurde entsprochen und in Lippe nur die oben erwähnte 
Novelle vom 24. März 1898 zum Regentschaftsgesetze vom 24. 
April 1895 verkündet. In Anlass dessen erneute die Schaum- 
burgische Regierung unter dem 18. Mai 1898 bei dem Bundes- 
rat ihren Antrag auf Entscheidung über die Thronfolge im Für- 
stentume Lippe und beantragte ferner, zu erklären, dass die oben 
erwähnte Novelle zum Regentschaftsgesetze für den Fürsten zu 
Schaumburg-Lippe und sein Haus unverbindlich sei (vgl. Seydel, 
Staatsrecht und politische Abhandlungen. Neue Folge S. 163). 
Der Bundesrat entschied durch Beschluss vom 5. Januar 1899 
(Protokolle des Bundesrats $ 16) und erklärte u. a., dass seine 
Zuständigkeit zufolge Artikel 76 Absatz 1 der Reichsverfassung 
begründet, zur Zeit indes kein hinreichender Anlass zu einer 
sachlichen Erledigung gegeben sei, da ein mit den Ansprüchen 
Schaumburg-Lippes unvereinbarer Fall der Thronfolge oder Re- 
gentschaft in Lippe nicht vorliege. 
Am 26. September 1904 starb der Regent Graf Ernst zur 
Lippe-Biesterfeld. Sein ältester Sohn Graf Leopold übernahm 
gemäss der Novelle vom 24. März 1898 zum Regentschaftsge- 
setze die Regentschaft, aber es wurde die Frage, wer zur Re- 
gierungsnachfolge berufen sei, wiederum angeregt. Im Hinblick 
hierauf schlossen nunmehr Seine Durchlaucht der Fürst Stephan 
Albrecht Georg zu Schaumburg-Lippe und seine Erlaucht der 
Graf-Regent Leopold Graf und Edler Herr zur Lippe-Biester- 
feld einen am 5. und 8. November 1904 unterzeichneten Ver- 
trag, um, wie in Artikel I gesagt wird, zur endgültigen Erledi- 
gung des Thronstreits einen neuen richterlichen Schiedsspruch
	        
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