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riums, zunehmenden Verkehr, gesteigerte Assoziationskraft und damit Ar-
beitsteilung und Arbeitskombination. Neben dem Nähr- und Wehrstande
hat sich aber schon frühe der im Priesterstande verkörperte Lehrstand aus-
gebildet. Die Religion, deren spezielle Beschaffenheit stets durch den Ras-
sentypus bedingt ist, bildet eine sozial zweckmässige, ja unentbehrliche
Einrichtung. Die ursprüngliche Vereinigung aller Wisasenszweige beim
Priesterstande leitet sodann über auf den Gelehrten- und Künstlerstand.
Für die innerpolitische Entwicklung eines Volkes spielt der Rassenwert des-
selben eine Hauptrolle. Als höhere Rasse kommt ausschliesslich die indo-
germanische in Betracht. Sehr interessant sind die Ausführungen des Verf.
über Tradition und Anpassung. In einem besonderen Kapitel wird die Be-
deutung der entwickelten Grundsätze für einzelne Rechtsgebiete dargelegt, so
für das Prozessrecht, für das Strafrecht und für das Privatrecht. Aeusserst
einschneidender Natur ist die kriminalpolitische Auffassung des Verf.; als
bewusstes Ziel wird hier die Ausscheidung der gefährlichen Bestandteile aus
der Gesellschaft hingestellt und ausgeführt, dass vom gesellschaftlichen Ge-
sichtspunkte es nicht genüge, den Verbrecher zu bestrafen, die Hauptsache
sei vielmehr, weitere Schadensstiftung zu verhüten. In der politischen
Schlussbetrachtung befürwortet Verf. einen, die agrarischen Interessen mit
Energie vertretenden freiheitlichen Konservatismus, eine zielbewusste Sozial-
Aristokratie, welche den Kampf ums Dasein, namentlich auch die nationale
Intra-Selektion so zu regeln habe, dass dadurch ein edlerer Menschheits-
typus gezüchtigt werde.
Obschon das Buch, namentlich in seinen Detailausführungen vielfach
zu lebhaftem Widerspruche herausfordert oder vielleicht gerade deshalb,
wird seine Lektüre jedem Juristen, überhaupt jedem Gebildeten und nicht
zum mindesten auch der akademischen Jugend reiche Anregung zu einer
vertieften Anschauung über unsere gesellschaftlichen Verhältnisse geben.
Der Leser, dem es nicht möglich ist, selbst die naturwissenschaftlichen
Schriften über die Deszendenztheorie zu konsultieren, erhält einen klaren
und gründlichen Einblick in diese unsere Gegenwart so bewegende Lehre.
Dass es ein auf allen Gebieten der Rechtswissenschaft bewanderter Jurist
ist, der die praktischen Konsequenzen einer an sich naturwissenschaftlichen
Theorie uns aufzudecken bestrebt ist, gereicht dem Werke zu grossem
Vorteile.
Lausanne. Dr. A. AFFOLTER.