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Eine schottische Aktiengesellschaft — James Young & Sons
Ld. —, welche das Geschäft der schottischen Firma James
Young & Sons übernahm, gab einen Prospekt aus und benannte
in demselben als ihre Bank die Bank of Scotland. Auf Grund
dieses Prospekts zeichnete ein. schottischer Schulmeister fünf
Aktien über je £ 10. Nachdem die Aktiengesellschaft in Liqui-
dation getreten war, gelangte der Schulmeister zu der An-
schauung, dass der Prospekt unrichtige Angaben enthalten habe,
und dass letztere ihn zur Aktienzeichnung verleitet hatten; statt
in Schottland zu klagen, klagte er in England auf £ 50 Schadens-
ersatz und richtete seine Klage gegen die Bank of Scotland,
deren Schatzmeister, und zwei Direktoren der Aktiengesellschaft,
namens Young und Scott. Nur der letztere lebte in England.
Young und Scott waren in Vermögensverfall geraten und liessen
sich deshalb auf die Klage überhaupt nicht ein. Der Bank of
Scotland wurde die Klage in ihrem Geschäftslokal in London
zugestellt. Die Bank of Scotland bestritt zunächst die Zustän-
digkeit der englischen (ierichte und beantragte, nach Feststellung
der Zuständigkeit, den Prozess als chikanös und als einen Miss-
brauch des gerichtlichen Verfahrens einzustellen; mit anderen
Worten, sie erhob den Einwand des forum non conveniens; die
Klage hätte nicht in England, sondern in Schottland erhoben
werden sollen. Der Gerichtsbeamte, welcher zunächst zu ent-
scheiden hatte, stellte den Prozess ein; der Richter hob indessen
diese Einstellung wieder auf, und gegen diese Entscheidung
des Richters legten die Bank und ihr Schatzmeister Berufung
ein. Letztere hatte Erfolg und hat zu der nachstehenden Ent-
scheidung geführt:
„Die Bank und ihr Schatzmeister erklären, dass, abgesehen
davon, dass die Bank die Bank der Aktiengesellschaft gewesen
sei, die Bank mit der Gründung der Aktiengesellschaft und mit
der Abfassung und Ausgabe des Prospektes nichts zu schaffen
gehabt habe; die Bank glaube auch heute noch nicht, dass der