— 52 —
Absicht des Klägers an, sondern auf die Absicht, welche aus
seinen Handlungen zu entnehmen ist. Vergl. Peruvian Guano
Co v. BockwoLpt (23 Ch. D. 230): „Ohne eine Belästigung
des Beklagten zu beabsichtigen, in der Annahme, dass ihm selbst
ein phantastischer Vorteil erwachsen werde, erhob der Kläger
gleichzeitig vor zwei Gerichten in demselben Jurisdiktionsgebiete
Klage — — dies ist Chikane, da der Kläger daraus keinen Vor-
teil ziehen kann, welche Absicht er auch gehabt haben mag —
— der Beklagte wird durch zwei Klagen belästigt.“ Wenn auch
nicht notwendigerweise, kann die Sache ebenso liegen, falls der-
selbe Kläger denselben Beklagten in zwei verschiedenen Staaten
gleichzeitig belangt, und es sind noch andere Fälle möglich.
Alle Fälle fallen indessen unter den folgenden Passus der zu-
letzt zitierten Entscheidung: „Wenn das Verlangen des Klägers
frivol ist, oder unter Umständen, falls er sein Verlangen in einer
Weise stellt, welche notwendigerweise zu einer Ungerechtigkeit
führt, sind die Gerichte eingeschritten.* Die englischen Gerichte
haben sich allerdings nicht über die Bequemlichkeitsfrage ähn-
lich wie die schottischen Gerichte ausgesprochen. Die Prozess-
führung bei einem Gericht kann indessen derartig unbequem sein,
dass praktisch für den Beklagten eine schwere Ungerechtigkeit
entsteht und Chikane vorliegt. Besteht der Unterschied zwischen
einer Klage in zwei Staaten nur in einigen Extrakosten, so wird
eine derartige Ungerechtigkeit voraussichtlich noch nicht als vor-
liegend anzunehmen sein. Wenn indessen vor dem Prozessge-
richte eine gehörige Prozessführung für den Beklagten praktisch
unmöglich ist, weil er stark beschäftigte Personen nicht zum Er-
scheinen als Zeugen veranlassen und während’einer langen Haupt-
verhandlung zur Verfügung halten kann, weil er zahlreiche, im
Auslande befindliche Bücher und Urkunden herbeischaffen müsste,
und weil ein dem Prozessgerichte fremdes Recht anzuwenden ist,
so kann allerdings unter Umständen ein Chikanefall nachweisbar
sein, da das Prozessgericht nicht in dem Lande .liegt, wo sich