Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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verwahrt werden, ihm also bei Löschung der Eintragung in specie zu- 
rückgegeben werden. In Folge dieser Einrichtung, welche darauf beruht, 
dass die Anlehensschulden z. T. durch Verlosung zu eamortisieren sind, be- 
stehen zwei von einander verschiedene, wenngleich vielfach zusammenhän- 
gende Rechtsverhältnisse, das Schuldverhältnis aus der Anleihe und das 
Schuldverhältnis aus dem Eintragungsvertrag, welcher namentlich einen 
Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag in sich schliesst. Das Rechtsverhältnis 
ist daher juristisch viel verwickelter wie bei den gesetzlichen Schuldbüchern. 
Der Verf. hat alle diese Rechtsbeziehungen analysiert und mit grosser Fein- 
heit erörtert, wobei ihm allerdings einzelne Untersuchungen über die Staats- 
schulbücher, insbesondere von JACcoBI, die Wertpapiere im BGB., gute Dienste 
leisteten. Die Darstellung des Verf. erstreckt sich auf die Einrichtung des 
Stadtschuldbuchs und auf das Schuldbuchrecht und ist in allen Teilen von 
rühmenswerter Klarheit und Gründlichkeit. 
Laband. 
Dr. E. Hubrich, Prof. in Königsberg, Deutsches Fürstentum und Deutsches 
Verfassungswesen. Leipzig, B. G. Teubner 1905. 155 S. 
Dieses vorzüglich geschriebene kleine Buch gibt eine populärwissen- 
schaftliche Darstellung der deutschen Verfassungsentwicklung. Nach einer 
kurzen Darstellung der altgermanischen, frünkischen, mittelalterlichen und 
alten Reichsverfassung gibt der Verf. eine sehr anschauliche Schilderung 
der absoluten, brandenburgisch-preussischen Monarchie und wendet sich 
dann dem Hauptgegenstand seiner Schrift zu, der Entwicklung des Konsti- 
tutionalismus und der Entstehungsgeschichte des Deutschen Reichs. Die 
Lebendigkeit der Darstellung, die geschickte Hervorhebung der entscheiden- 
den Vorgänge und Tendenzen, die lichtvolle und geistreiche Art des Er- 
zählens und Schilderns machen das Buch zu einer anziehenden Lektüre, 
insbesondere auch für das nicht fachmännisch gebildete Publikum und dies 
ist umsomehr anzuerkennen, als gerade auf dem Gebiet der Rechtswissen- 
schaft populäre Schriften, denen diese Vorzüge nachzurühmen sind, ziemlich 
selten sind. 
Laband. 
Dr. Wilhelm Busch, ord. Prof. der Geschichte, Die Kämpfe um Reichs- 
verfassung und Kaisertum 1870—1871. Tübingen 1906. 157 S. (M.3.) 
Dieses Werk bringt neues Licht über die Vorgänge, welche zur Grün- 
dung des Deutschen Reichs führten und über die Widerstände, welche Bis- 
marck bei den Verhandlungen in Versailles zu überwinden hatte. Besonders 
interessant ist die Darstellung der Schwierigkeiten, welche von Bayern aus- 
gingen und die Rückwirkung derselben auf die Haltung Württembergs. 
Dadurch entstand zwar eine Verzögerung des Vertragsabschlusses mit Würt-
	        
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