Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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derselben. Auffallend ist auch das gewaltige Beamtenpersonal, welches 
(ohne die Lehrer) 8000 an der Zahl beträgt. 
"Leipzig findet seinen Bearbeiter in dem bewährten Altmeister der 
Atmenpflege- und Wohltätigkeitsbestrebungen: Stadtrat LUpwıG-WOoLF. 
Vortrefflich sind hier trotz ihrer Kürze die einleitenden mit historischen 
und volkswirtschaftlichen Rück- und Ausblicken ausgestatteten Bemerkungen. 
Auch die folgenden Kapitel zeichnen sich durch frische lebendige Darstel- 
lung und stete Rücksichtnahme auf die Wechselwirkung zwischen Stadtver- 
waltung und den sozialen Verhältnissen der Stadt aus. 
Den Schluss des Heftes bildet die Darstellung des Chemnitzer Stadt- 
rechts durch Stadtrat Dr. Hüsschmann daselbst. Hervorzuheben wäre aus 
der interessanten Darstellung die eingehende Besprechung des im Jahre 
1898 eingeführten Wahlsystems nach Berufsständen und dessen Wirkungen. 
Auch das zweite Heft kann als eine höchst interessante, sozialpolitisch 
besonders wertvolle und belehrende Arbeit gelten. Der Verfasser legt das 
Schwergewicht seiner Darstellung auf die Wirkungen des geltenden 
Stadtrechts für die gesamten Lebensverhältnisse der Stadtbewohner, nament- 
lich in sozialer und wirtschaftlicher Beziehung. Die Kritik der bestehenden 
Einrichtungen und die mit reichem Material belegten Darstellungen jener 
Wirkung bilden somit den Hauptbestandteil dieses Heftes. Charakteristisch 
für Württemberg ist das Ueberwiegen ehrenamtlicher Tätigkeit im Gemeinde- 
rat. Die vom Gesetz (1891) den Städten über 10000 Einwohnern gewähr- 
leistete Möglichkeit, ausser dem Stadtschultheiss (Oberbürgermeister) besoldete 
Gemeinderäte anzustellen, hat nur Stuttgart in zwei Fällen benutzt. Die 
soziale Stellung auch der nicht akademisch vorgebildeten Beamten ist eine 
durchaus geachtete, von den höheren Beamten wenig oder nicht verschiedene. 
Ich möchte die Besprechung dieser jüngsten Veröffentlichungen des 
Vereins für Sozialpolitik nicht schliessen, ohne zu versichern, dass alle, die 
aus Beruf oder Neigung mit Kommunalpolitik sich befassen, reiche Ausbeute 
an Belehrung aus den beiden Heften schöpfen werden, namentlich durch 
die gewonnenen Vergleiche mit den Zuständen anderer Gemeinwesen. 
Erfurt. Kappelmann. 
Josef Popper (Lynkeus): Fundament eines neuen Staats- 
rechts. Dresden 1905. Carl Reissner. 82 8. 8°. 
Es ist erstaunlich, welches Zeug ein geistreicher Mann in reinster 
Menschenliebe zu produzieren vermag, indem er „die soziale Frage* nach 
eigenem abstraktem Rezept zu lösen untenimmt. Dass Popper ein geist- 
reicher Mann ist, hat er unter dem Pseudonym Lynkeus in seinen „Phan- 
tasien eines Realisten* bewiesen. In jener Sammlung findet sich nament- 
lich ein Capriccio, das geradezu als ein Meisterstück der bei uns so wenig 
entwickelten Kunst der politischen Satire zu begrüssen ist. Was aber der 
satirische Kritiker als „Fundament eines neuen Staatsrechts“ produziert,
	        
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