Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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selbständigen Trägerin von Rechten und Pflichten, also zur Per- 
son, konstituiert, setzt sie dadurch der Vielheit als eine 
von ihr begrifflich verschiedene Einheit ge 
genüber, es macht aus der Summe von Sonderexistenzen eine 
neue Grundeinheit, innerhalb deren es keine 
Vielheit gibt“; und weiter unten: „Die Vorstellung des Rei- 
ches als eines Subjekts von selbständigen öffentlichen Rechten 
und Pflichten kann nicht anders gewonnen werden, als daß man 
von den Gliedstaaten abstrahiert, sie wegdenkt, sie als vom Reich 
verschiedene Persönlichkeiten ihm gegenüberstellt und sonach das 
Reich nicht als eine zusammengefaßte Vielheit, son- 
dern alseine von sämtlichen Gliedstaaten, auch 
von der Summe derselben, verschiedene Ein- 
heiterkennt“. 
So steht also die Behauptung LABANDs, der Gliedstaat sei 
zwar nicht als einzelner, aber doch als Mitglied der Gesamtheit 
‚Deutsches Reich“ souverän, mit seiner eigenen Auffassung vom 
juristischen Wesen der Korporation sowie mit seiner konkreten 
Anwendung des Korporationsbegriffs auf das „Deutsche Reich“ 
in einem unversöhnlichen Widerstreit %. 
Für unsere Lehre vom Begriff des Bundesstaates nun ist die 
Auffassung über das Wesen der Korporation überhaupt bedeu- 
tungslos, diese Frage erhebt sich für uns gar nicht; denn uns 
ist ja das Reich als solches keine zur Einheit zusammengefaßte 
Vielheit, kein unitum, sondern ein unun gleichwie die Gliedstaa- 
ten Preußen, Bayern... auch: das Reich ist uns nicht eine Po- 
tenz über den Gliedstaaien, es steht vielmehr neben ihnen 
und in gleicher unmittelbarer Herrschaftsbe- 
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* LABAND a. a. O. S. 101 beruft sich seinerseits auf BISMARCK, u. E. 
sehr zu Unrecht; denn wenn BisMARK im verfassungsberatenden Reichstag 
sagt: „Innerhalb des Bundesrats findet die Souveränität einer jeden Regie- 
rung ihren unbestrittenen Ausdruck“ (Stenogr. Berichte S. 388), so ist das 
aur politische, nicht rechtliche Betrachtung der Dinge. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIIL 1/2. 8 
 
	        
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