Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
um
I
Rubeln. Kopelen.
(aus 154)
aus 155
aus 156
aus 157
aus 158
Reichs-Gesetzbl.
zogene Waren aus Schwarzblech, alle diese
auch bemalt, außer den unter Punkt 2 dieser
Nummer (154) fallenden
Anmerkung zu Punkt 1. Eisernes Geschirr,
emailliert, lackiert und mit einer Deckschicht über-
zogen, wird nach diesem Punkte verzollt, auch wenn
die Ränder und Henkel mit einer anderen Farbe als
die übrige Fläche überzogen sind.
Anmerkung siehe Nummer 11I.
Draht:
Anmerkung siehe Nummer 141.
Drahtwaren:
aus 1. aus Eisen oder Stahl:
d) Kratzen und Kratzenbänder jeder Art.
Anmerkung. Stecknadeln aus Eisen oder Stahl,
nicht zum Schmucke bestimmt, auch mit Köpfen aus
Metall oder mit kugelförmigen Köpfen aus schwarzem,
einfarbigem oder marmoriertem Glase, werden, so-
fern sie nicht unter die für künstliche Steine vor-
gesehene Tarifnummer fallen, wie Waren aus Eisen-
oder Stahldraht nach Nummer 156 Punkt 1 des Tarifs
verzollt, wenn ihre Länge einschließlich des Kopfes 2 ½
russische Zoll (6,35 cm) nicht übersteigt und wenn
sie den den Zollämtern übersandten Mustersammlungen
entsprechen.
Anmerkung siehe Nummer 141.
Nadeln aus Stahl oder Eisen:
1. Nähnadeln und andere Nadeln jeder Art,
außer den weiter unten genannten
2. Nähmaschinennadeln
Messerwaren jeder Art, außer den unter andere
Nummern des Tarifs fallenden und den Maschinen-
messern:
1. Messerwaren jeder Art, ohne Rücksicht auf
ihre Verwendung, aus schmiedbarem Gußeisen,
1905.
Pud
Pud
Pfund
Pfund
17
1 —
80
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