Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Die Anklagejury zunächst stellt eine höchst eigenartige und 
echt englische Schöpfung dar, die zwar zur Zeit der französi- 
schen Revolution auch nach Frankreich übernommen, dort aber 
von Napoleon schon im Jahre 1808 wieder beseitigt wurde. Die 
Anklagejury kann sich nur in einem Lande halten, in dem ein 
geordnetes Anklage- und Eröffnungsverfahren nicht besteht. In 
England gibt es nämlich keine Staatsanwaltschaft in unserem 
Sinne. Jede Straftat kann von jedermann aus dem Volke zur 
Anzeige gebracht und verfolgt werden. In der Regel also bleibt 
es dem Verletzten überlassen, auch in Strafsachen sein Recht 
selbst zu suchen. Der Grundsatz der Privatanklage wird aller- 
dings einigermaßen durchbrochen durch Vorschriften, die in ge- 
wissen Fällen den Verletzten zwingen, die Anklage zu erheben 
und das Verfahren zu betreiben. Es kommt hinzu, daß die Po- 
lızei in England. die außerordentlich gut organisiert ist, in den 
meisten Fällen die Anzeige erstattet und die Strafklage erhebt. 
Sie tut dies aber nicht als ordentliche Anklagebehörde, sondern 
nur als Partei. Endlich bestehen in England zahlreiche Vereine. 
die den Zweck haben, für ihre Mitglieder vorkommendenfalls 
Strafklagen zu erheben und zu verfolgen. Diese Vereine, die in 
großer Menge vorhanden sind, schützen alsdann ihre Mitglieder 
auch dagegen, daß diese etwa nach einem ergebnislosen Ausgange 
des Strafverfahrens von dem Freisresprochenen wegen der Kosten 
ınd des Schadens in Anspruch genommen werden, was nicht 
selten vorkommt. 
Die Anklagejury also ersetzt im wesentlichen die Staatsan- 
waltschaft; zugleich liegt ihr aber auch die Aufgabe unserer Er- 
öffnungskammer ob. Nachdem ein Straffall zur Kenntnis des 
Friedensrichters gelangt ist, stellt dieser einzelne Vorermittelungen 
an, die aber nicht den Charakter unserer Voruntersuchung haben, 
sondern sehr summarisch sind. Alsdann kommt die Sache vor 
die Anklagejury. Sie besteht aus mindestens 12 und höchstens 
23 Geschworenen, die unter sich einen Obmann wählen. Das
	        
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