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Materien einzuwirken, sehr bedauern läßt, nämlich auf die vom Bundesrat
ala zulässig anerkannte kantonale Kompetenz zur Ausweisung aus dem
Gesamtgebiet der Eidgenossenschaft nicht nur auf Grund Bundesrechts,
sondern auch kantonaler Gesetzesbestimmungen. Die polemischen Bemer-
kungen gegenüber dem Bundesrat, im letzten Absatz des Büchleins, hätten
aber ruhig weggelassen werden können, ohne dessen Wert zu vermindern.
IL P. Marx.
Oreste Ranelletti, Principii di diritto amministrativo.
I. Band. Neapel, Luigi Pierro. 531 S. 8°.
Wenn man einen Blick auf das Inhaltsverzeichnis dieses Buches wirft,
so wird auffallen, daß darin eigentlich mehr enthalten ist als der Titel
verspricht, obwohl ja der Untertitel: „Introduzione alle nozione fonda-
mentali* darauf hinweist, daß es sich hier nur um Erörterung allgemeiner
Natur handelt. Die Grundbegriffe der Gesellschaftslehre, Rechtsphilosophie
und des Verfassungsrechts werden mit einer eine erstaunliche Gelehrsam-
keit verratenden Gründlichkeit erörtert. Bei der Lösung der wichtigsten
Probleme, die an den Publizisten herantreten, geben die Auffassungen vom
Staate und seiner Stellung und Funktionen in der Gesellschaft, und seiner
fundamentalen Organisation, die Kriterien ab für die Orientierung. Gerade
bier aber sind Unwissenheit und Oberflächlichkeit groß. RANELLETTI er-
wirbt sich daher gewiß ein nicht geringes Verdienst, wenn er in seinem
Vittorio Scialoja gewidmeten Buch die Aufgabe unternimmt, den italie-
nischen Studenten des Verwaltungsrechtes über obige und weitere für das
Studium des Verwaltungsrechtes grundlegende, aber andern Disziplinen
angehörende Begriffe Klarheit zu verschaffen. Es geschieht dies nicht durch
langwierige Untersuchungen, sondern unter Beschränkung auf die Haupt-
sache in knappster Form. Dies ist ja auch durch den Charakter des Werkes
als eines Lehrbuches bedingt. Diese Bestimmung der Grundbegriffe wird
nicht nur der Theorie, sondern auch der Praxis helfen, weil letztere ohne
erstere leicht zum Präjudizienkultus führen kann.
Auch in bezug auf die Systematik des Werkes ist der Verf. eigene
Wege gegangen. Der Stoff ist in drei Teile gegliedert, wovon der erste
und kürzeste in zwei Kapiteln den Begrift' der Gesellschaft und die allge-
meinen und grundlegenden Daseinsbedingungen derselben behandelt. Ra-
NELLETTI spricht hier unter anderem von der Gesellschaft als einer not-
wendigen, natürlichen und allgemeinen Tatsache, von der Kausalität der
sozialen Phänomene und der sozialen Kooperation und Solidarität. Als
Grundbedingung der Gesellschaft wird die persönliche Freiheit und Ver-
antwortlichkeit in den Vordergrund gestellt, wobei zugleich auch die Gren-
zen angegeben werden, die nötig sind, um die Koexistenz in der Gesell-
schaft zu sichern. Eine hübsche Uebersicht wird gegeben von den Unter-
stützungs- und Fürsorgebestrebungen in der menschlichen Gesellschaft.